Wir sind da Ö Österreich

TESTAMENTSSPENDEN FÜR MENSCHEN IN NOT

Gemeinsam Gutes über Generationen hinweg bewirken. 

Oma mit Kind und Luftballon in der Hand

Denken Sie über die Abfassung Ihres Testaments nach? Mit Ihrem letzten Willen, wie Testamente landläufig genannt werden, sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass so verwendet wird, wie Sie es sich gewünscht haben. Zudem beugen Sie Missverständnissen und Streitigkeiten nach Ihrem Tod vor.

Sie können darin Ihre Familie, Freunde oder andere Begünstigte bedenken. Selbstverständlich können Sie sich auch dazu entscheiden eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen, deren Werte und Ziele Sie teilen. Durch eine Spende in Ihrem Testament zugunsten des Roten Kreuzes Steiermark können Sie nicht nur unmittelbar Gutes für Menschen in der Steiermark tun, sondern auch über Generationen hinweg einen nachhaltigen positiven Einfluss auf ihre Lebensbedingungen ausüben.

Das Rote Kreuz setzt sich mit Menschlichkeit dafür ein, Menschen in Notlagen zu unterstützen und engagiert sich dabei in einer Vielzahl von Bereichen. Entdecken Sie hier eine Übersicht der breit gefächerten Bereiche, in denen das Rote Kreuz Steiermark Menschen Hilfe anbietet, wenn Unterstützung benötigt wird.

Mit Ihrer Testamentsspende können wir gemeinsam Gutes bewirken!

Unser Service für Sie

Testamentsspenden zugunsten eines guten Zwecks sind ein sehr sensibles Thema. Sie berühren nicht nur die Spender, sondern auch die Menschen im Umfeld des Verstorbenen. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass Sie die Entscheidung über eine Testamentsspende nur gut informiert treffen.

Informationsleitfaden

Unsere Informationsbroschüre informiert sie über rechtliche Rahmenbedingungen rund um das Thema Erbschaft, wie die gesetzliche Erbfolge und unterschiedliche Formen des Testaments.

Testamentsrechner

Informieren Sie sich hier über die gesetzliche Erbfolge und über wieviel Vermögen Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können.

Informationsveranstaltungen

Nutzen Sie die Gelegenheit Ihre individuellen Fragen bei unseren Veranstaltungen zum Thema „Erben und Vererben“ von einem Experten beantworten zu lassen und wertvolle Hinweise mit nach Hause zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihre Hinterlassenschaften (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck u.v.m.) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.

Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht zwingend Ihren Vorstellungen entsprechen und führt schlimmstenfalls zu Auseinandersetzungen unter Ihren Hinterbliebenen. Erbberechtigt sind danach sowohl die Person, mit der Sie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft leben, als auch Ihre Verwandten. Wenn Sie detaillierte Informationen zu Ihrer Nachlasssituation wünschen, empfehlen wir die Nutzung unseres Testamentsrechners.

Mit Ihrem Testament schaffen Sie aus vermögensrechtlicher Sicht Ordnung über Ihr eigenes Leben.  Denn für Sie ist es natürlich ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass Ihr Nachlass so verwendet wird, wie Sie es sich gewünscht haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.

Gibt es keine Angehörigen und kein Testament, erhält der Staat die gesamte Verlassenschaft.

Das gesamte Vermögen, das heißt alle Vermögensrechte, aber auch alle Verbindlichkeiten (Hypotheken, Kredite, Leasingverträge, …) eines Verstorbenen, bezeichnet man als Verlassenschaft oder Erbschaft. Als Erbe ist man Rechtsnachfolger für alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person.

Mit einem Vermächtnis (früher auch Legat genannt) kann jemandem ein bestimmter Geldbetrag oder eine Sache hinterlassen werden. Durch ein Vermächtnis können neben den Erben noch andere Personen oder Organisationen - unabhängig von gesetzlicher Erbfolge oder Testament - etwas aus der Verlassenschaft erhalten. Im Gegensatz zum Erben haften Vermächtnisnehmer grundsätzlich nicht für Schulden des Erblassers.

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern und somit widerrufen. Sie brauchen daher keine Angst zu haben, sich durch die Testamentserrichtung frühzeitig festzulegen. Falls Sie mehrere Testamente erstellt haben, gilt jenes mit dem jüngsten Datum. Am besten widerrufen Sie jedoch im neuen Testament explizit alle früher errichteten letztwilligen Verfügungen.

Das Rote Kreuz Steiermark ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die steirische Bevölkerung im Einsatz. Jährlich werden fast 600.000 Rettungsdiensteinsätze durchgeführt. Und fast 45.000 Steirer in lebensrettender Ersten Hilfe ausgebildet. Über 50.000 Blutkonserven werden jedes Jahr bei den vom Roten Kreuz organisierten Blutspendeaktionen abgenommen. Zusätzlich werden knapp 500.000 Hausbesuche absolviert, um pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu versorgen. Darüber hinaus engagieren sich über 1.000 Kinder und Jugendliche im Jugendrotkreuz.

Diese Hilfeleistungen stehen stellvertretend für die breite Palette an Dienstleistungen, die das Rote Kreuz für die Menschen in der Steiermark jährlich erbringt. Eine detaillierte Aufstellung der verschiedenen Bereiche, in denen das Rote Kreuz Steiermark Menschen Hilfe anbietet, finden Sie hier

Mit Ihrem Testament zugunsten des Roten Kreuzes helfen Sie bei der Sicherstellung dieser unverzichtbaren Hilfsleistungen für die Menschen in der Steiermark.

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Testamentsspenden zur Beratung zur Verfügung. Als Erstinformation kann Ihnen auch unsere kostenlose Informationsbroschüre helfen, sich einen Überblick über das Thema Erben und Vererben zu schaffen. Sie können hier unsere Borschüre herunterladen. Gerne senden wir Ihnen auch Ihr persönliches Exemplar per Post zu. Geben Sie einfach Ihre Adresse an, und wir kümmern uns um den Versand. 

Das Rote Kreuz Steiermark organisiert außerdem kostenlose Infoveranstaltungen, bei denen ein Notar umfassende Informationen zu dem Thema Erben und Vererben präsentiert und Ihre persönlichen Fragen zu diesem Bereich eingehend beantwortet.
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail unter testament@st.roteskreuz.at, telefonisch unter 050 144 5 10329 oder über das Online-Formular an. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich.

Für eine individuelle Beratung in rechtlichen Fragen verweisen wir auf Notare und Notarinnen. Da wir als nichtjuristische Organisation keine rechtliche Beratung leisten dürfen und können. Hier finden Sie den Notarfinder der Österreichischen Notariatskammer.

Ja, das ist möglich. Wir sorgen dafür, dass die vererbten Gegenstände sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Der Erlös trägt dann dazu bei, dass auch Generationen nach Ihnen sich immer darauf verlassen können, dass im Notfall schnell Hilfe zur Stelle ist.

Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings sind besonders ungebundene und nicht zweckgewidmete Spenden äußerst flexibel und daher effektiv. Eine Testamentsspende ohne spezifische Zweckbindung wird zum Zeitpunkt des Einganges dort eingesetzt, wo die Not am größten und der Bedarf am dringendsten ist.

Beachten Sie auch, dass manche Rotkreuz-Projekte möglicherweise zeitlich begrenzt sind. Daher bitten wir Sie, in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen, insbesondere wenn Ihnen ein bestimmtes Programm sehr am Herzen liegt. Das Rote Kreuz bietet vielfältige Möglichkeiten, Menschen in Not Hoffnung zu schenken. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie einen bedeutenden Beitrag leisten können.

Es ist wichtig, klare und präzise Formulierungen zu verwenden, um sicherzustellen, dass Ihre Absichten klar verstanden werden. Zusätzlich zu der festgelegten Summe oder dem Anteil, den Sie vererben möchten, ist es hilfreich, die vollständige Adresse anzugeben. Sollten Sie in Erwägung ziehen, das Rote Kreuz Steiermark zu berücksichtigen, so benötigen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments folgende Angaben:

ÖSTERREICHISCHES ROTES KREUZ

LANDESVERBAND STEIERMARK

MERANGASSE 26

8010 GRAZ

ZVR: 531631892

Nein, die Erstellung einer letztwilligen Verfügung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, und Sie sind keinesfalls verpflichtet, uns darüber zu informieren. Wir würden uns aber über die Möglichkeit freuen, Sie persönlich kennenlernen und Ihnen bereits jetzt für Ihre besondere Spende unseren Dank aussprechen zu dürfen.

Wenn Sie möchten, halten wir Sie auch gerne über das Rote Kreuz Steiermark auf dem Laufenden und informieren Sie regelmäßig über aktuelle Projekte und neue Entwicklungen. Ihre Interessen sind uns wichtig, und wir möchten sicherstellen, dass Sie immer gut informiert sind.

Wie Sie Menschlichkeit in Ihr Testament bringen

Sollten Sie sich dazu entscheiden, dass Rote Kreuz Steiermark durch eine Testamentsspende zu unterstützen und so unsere Arbeit für die Menschlichkeit zu sichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Wenn Sie das Rotes Kreuz Steiermark als Vollerben einsetzen, sprechen Sie uns ihren kompletten Nachlass zu. Wenn Sie pflichtteilsberechtigte Angehörige haben, müssen diese immer zuvor berücksichtig werden.

Mit einem Vermächtnis können Sie dem Roten Kreuz Steiermark einen fixen Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (z.B. Sparbuch, Immobilie, Wertpapiere) hinterlassen.

Auch durch eine Schenkung von Todes wegen können Sie dem Roten Kreuz Steiermark einen Wertgegenstand zukommen lassen. Natürlich ist dies aber auch zu Lebzeiten möglich.

Zuwendungen aus Testamenten sind - wie auch alle anderen Spenden - ein großer Vertrauensbeweis. Wir werden Ihre Mittel so einsetzen, wie Sie es verfügt haben. Darauf können Sie sich verlassen!

 

 

Die Hinweise und Angaben zum österreichischen Erbrecht auf dieser Webseite, im Rahmen unserer Infoveranstaltungen sowie in unserem Leitfaden wurden mit größter Sorgfalt mit Stand 01/2024 recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

Die Informationen ersetzen keine individuelle erbrechtliche Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. 

wir sind da

Mag. Michèle Trobits

Marketing und Kommunikation

Testamentsspenden

Merangasse 26
8010 Graz

Wer sich mit dem Thema Testament auseinandersetzt, hat viele Fragen – teilweise auch sehr persönlicher Natur.

Ich helfe Ihnen gerne weiter und behandle Ihr Anliegen selbstverständlich vertraulich.

 

+43/501445-10329
testament@st.roteskreuz.at
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