Das Burgenland steht im Rettungswesen vor wachsenden Herausforderungen und verzeichnete 2023 insgesamt 115.000 Einsätze. Um die Versorgung auch künftig sicherzustellen, tritt am 1. Juli das neue Burgenländische Rettungsgesetz in Kraft. Das neue Rettungsgesetz wurde vom Land unter Einbeziehung der Rettungsorganisationen sowie der Vertretungsorganisationen für die Gemeinden erstellt. Es sieht vor, dass das Land die Rettungsdienst-Standorte festlegt, um eine flächendeckende und hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Dafür wurde der Rettungsbeitrag neu definiert. Ab 2024 wird dieser anhand eines Echtkostenmodells berechnet und sowohl von Land als auch Gemeinden zu gleichen Teilen finanziert. Der Beitrag wurde von 13,51 Euro auf 24,42 Euro pro Einwohner erhöht.
Ausbau von Einsatzstellen und Einsatzteams
Der Stützpunkt in Rudersdorf wurde zu einem 24-Stunden-Betrieb ausgebaut, zwei neue Einsatzstellen in Großpetersdorf und in Zurndorf wurden geschaffen und zehn zusätzliche Einsatzteams positioniert. In einem ersten Ausbau wurde die Besetzung der insgesamt 15 Rettungswagen durch den Einsatz von vier hochqualifizierten Notfallsanitätern verbessert, die in den kommenden Jahren in einem weiteren Ausbau auf 15 aufgestockt werden. Insgesamt werden 2024 im Burgenland 60 Einsatzteams von 17 Standorten aus in den Einsatz fahren. Hinzu kommen fünf Notarzteinsatzfahrzeuge.
Notarzthubschrauber für das Nordburgenland
Entscheidend für die optimale, flächendeckende Notarztversorgung im Burgenland sind auch der zusätzliche Hubschrauber C18 und sein bereits im Bau befindlicher Stützpunkt in Frauenkirchen. Innerhalb von drei Monaten wurden bereits 300 Einsätze geflogen.
Gemeinsam mit dem Notarzthubschrauber, der von Oberwart aus das Südburgenland abdeckt, und dem zusätzlichen Hubschrauber-Standort in Wr. Neustadt, von dem aus auch in Zukunft Einsätze ins Mittelburgenland geflogen werden, sind alle Landesteile versorgt.