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Verschiedene Funktionen im Rettungsdienst - Ein Überblick

Unsere Kolleg:innen im Rettungsdienst üben verschiedene Funktionen mit unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungen und Befugnissen aus, damit bei medizinischen Notfällen jedem schnell geholfen werden kann. Dies gewährleistet einen reibungslosen und vor allem professionellen Ablauf. Beginn der "Rettungsdienstkarriere" ist dabei immer die Rettungssanitäter:innenausbildung. Nach einer gewissen, gesammelten Erfahrung stehen jeder:m Rettungssanitäter:in einige Weiterbildungsmöglichkeiten offen, um in den unterschiedlichen, angestrebten Positionen bestens für den Einsatz vorbereitet zu sein. Je nach Funktion bzw. Ausbildung sind dafür einige Voraussetzungen notwendig.  

27.05.2021   |   Verfasst von D. Hackinger

Lehrbeauftragte:r für Sanitätshilfe

Das Bild zeigt den Lehrsanitäter Matthias beim Vortrag bei der RettungssanitäterInnenausbildung an der Rotkreuz-Bezirksstelle Graz-Stadt..
Matthias hat vor ein paar Wochen mit seiner Ausbildung zum Lehrsanitäter begonnen, denn er möchte zukünftige Rettungssanitäter:innen auf den Einsatz vorbereiten.

Wer anderen beibringen möchte, im Notfall zu helfen, kann den Weg als Lehrbeauftragte:r einschlagen und zukünftige Rettungssanitäter:innen ausbilden. Sanitäter:innen werden zu den unterschiedlichsten Einsätzen gerufen und bilden den Grundpfeiler des Rettungsdienstes. Bei der Ausbildung zur:m Rettungssanitäter:in (RSA) wird umfassendes und detailliertes Wissen rund um Themen wie Hygiene, berufsspezifische rechtliche Grundlagen, verschiedene Notfälle und Krankheitsbilder sowie die Gerätelehre und Sanitätstechnik vermittelt. 

Wer zukünftige Rettungssanitäter:innen ausbilden möchte, benötigt dafür den Lehrschein für Sanitätshilfe. Für die Anmeldung zur erforderlichen Ausbildung ist zusätzlich zu einem Qualifikationsgespräch mit dem Bildungsbeauftragten der Bezirksstelle ein aktiver Dienst als Rettungssanitäter:in von mindestens zwei Jahren Voraussetzung. Erst dann kann die Fortbildung zur:m Lehrsanitäter:in, bestehend aus dem Teilgebiet zur professionellen Seminargestaltung und der zweiteiligen Fachausbildung für Sanitätshilfe, absolviert werden. Auch hier schließt der Ausbildungsweg mit einer positiven Lehrbefähigungsprüfung ab.

Peer für Stressverarbeitung von belastenden Einsätzen (SvE)

Das Bild zeigt Johanna im Gespräch über die Erfahrungen eines belastenden Einsatzes mit einer Kollegin aus dem Rettungsdienst.
Johanna bietet als SvE-Peer ihren Rettungsdienstkolleg:innen ein offenes Ohr, wenn diese jemanden zum Aussprechen über Erfahrungen aus belastenden Einsätzen suchen.

SvE-Peers bieten ihren Kolleg:innen ein offenes Ohr nach belastenden Einsätzen. Sie sind für ihre Kolleg:innen da, hören zu und unterstützen bei der Verarbeitung von belastenden Ereignissen im Dienst. Diese Peers können auch bei erfahrenen Kolleg:innen Auswirkungen auf ihr emotionales und mentales Wohlbefinden haben. Beispiele für solche Ereignisse im Rettungsdienst sind etwa der Tod von Patient:innen oder eine große Anzahl von Verletzten. Die Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen ist Teil der psychosozialen Betreuung des Roten Kreuzes. Sie dient der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit und bietet Hilfe zur Selbsthilfe sowie soziale Unterstützung, um traumatische Erstreaktionen nach hohem einsatzbedingten Stress zu lindern.

Peers sind erfahrene und speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen im SvE-Team, die aus den eigenen Reihen des Rettungsdienstes stammen und mindestens zwei Jahre Erfahrung im Einsatz gesammelt haben. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind die Integration, Akzeptanz und Vertrauensstellung in der jeweiligen Dienstmannschaft sowie eine psychisch stabile Persönlichkeit. Die Ausbildung für SvE-Mitarbeiter:innen besteht aus drei Teilen, einem Einführungs-, Basis- und Aufbaukurs. In diesen werden die persönliche Eignung reflektiert sowie Strategien zum Umgang mit belastenden Ereignissen, Methoden zur Bewältigung möglicher Belastungen und Stress vermittelt.

Sichere:r Einsatzfahrer:in (SEF)

Das Bild zeigt die Sichere Einsatzfahrerin Sigrun der Rotkreuz-Bezirksstelle Graz-Stadt an der Fahrertür eines Rettungswagens.
Sigrun ist seit Anfang des Jahres eine unserer Sicheren Einsatzfahrer:innen und seitdem fast täglich mit einem unserer Rettungswägen unterwegs.

Wer mit den Rettungsfahrzeugen des Roten Kreuzes unterwegs ist, hat nicht nur einen aufregenden Job und große Verantwortung, sondern auch die entsprechende Ausbildung zur:m Sicheren Einsatzfahrer:in, kurz SEF, absolviert. Einsatzfahrer:innen sind dafür verantwortlich, ihr Fahrzeug ständig einsatzbereit zu halten und sind gemeinsam mit den Rettungssanitäter:innen für den sicheren, patientengerechten Transport zuständig. Während der Fahrt hält der/die Fahrer:in Kontakt mit der/m Leitstellendisponenten:in und gibt diesen/r, wenn notwendig, Updates über den Zustand des Patienten und den Status des Einsatzes. Die patientenorientierte Fahrweise, das Mitdenken bzw. die vorausschauende Handlungsweise des SEFs sind ein wichtiger Beitrag zur korrekten Versorgung und Betreuung der/s Patienten:in.

In ihrer Ausbildung sollen SEF daher die Fähigkeiten zur Übernahme/Kontrolle, zum sicheren Betrieb sowie zur fachgerechten Handhabung und Pflege der Einsatzfahrzeuge erwerben. Voraussetzung dafür sind der Besitz eines Führerscheins, mindestens der Klasse B, eine eidesstattliche Erklärung und ein ärztliches Attest zur Fahrtüchtigkeit sowie mindestens sechs Monate Erfahrung als Rettungssanitäter:in oder 200 absolvierte Einsätze. Werden alle Formalitäten erfüllt, müssen die/der jeweilige Dienstgruppenleiter:in sowie der Bezirksrettungskommandant noch grünes Licht geben. Die Ausbildung startet mit einem theoretischen sechsstündigen Onlinekurs, gefolgt von der theoretischen Prüfung. Danach kann mit dem praktischen Teil begonnen werden. Dabei stehen Lehrfahrten mit einer/m erfahrenen SEF und das ÖAMTC Fahrsicherheitstraining „Fahrtechnik und Wirtschaftliche Fahrweise“ am Programm. An der Bezirksstelle Graz-Stadt ist ein zusätzlicher Übungstag vorgesehen, bei welchem die Teilnehmer:innen auf die Handhabung mit allen an der Bezirksstelle eingesetzten Fahrzeugtypen geschult und das jeweilige Fahrverhalten trainiert werden. Abgeschlossen wird die SEF-Ausbildung mit einer praktischen Prüfung bestehend aus einer Prüfungsfahrt und mündlichen Fragen zu den Ausbildungsschwerpunkten. Für das Fahren eines Notfallwagens und eines Notarzteinsatzfahrzeugs bestehen zusätzliche Voraussetzungen bzw. sind eine zusätzliche Ausbildung für deren Einsatzfahrten und Einschulung über das jeweilige Fahrzeug notwendig.

Von der Notfallsanitäter:in bis hin zur/m Rettungsmediziner:in (NKA, NKV, NKI-RM)

Das Bild zeigt den langjährigen Notfallsanitäter Markus der Rotkreuz-Bezirksstelle Graz-Stadt vor einem Notarzteinsatzfahrzeug.
Markus ist seit Jahren Notfallsanitäter an unserer Bezirksstelle und regelmäßig als solcher gemeinsam mit einer Notärztin bzw. einem Notarzt im Einsatz.

Wer Interesse für die Notfallmedizin hat und bei schwerwiegenden Notfällen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten, Großschadenseinsätzen und Gefahrgutunfällen mit Notärzt:innen zusammen oder für diese als Vorhut im Einsatz sein möchte, kann den Weg als Notfallsanitäter:in (NFS) einschlagen. Als NFS ist man mit dem Notfallwagen oder dem Notarztfahrzeug nach entsprechender Einschulung für das entsprechende Einsatzfahrzeug und die Verwendung der jeweiligen zur Verfügung stehenden Geräte unterwegs. Des Weiteren können im Einsatz auch einsatzorganisatorische bzw. einsatztaktische Tätigkeiten auf eine/n Notfallsanitäter:in zukommen. Grundsätzlich sind NFS dazu ausgebildet, Notärzt:innen bei ihren Tätigkeiten von der Medikamentengabe bis hin zur Narkoseeinleitung zu assistieren.

Die NFS-Ausbildung besteht aus 160 Theorie- und 320 Praxisstunden, welche teils in einem Krankenhaus und teils im Notarztsystem absolviert werden. Im Rahmen des Lehrgangs werden die Inhalte Notfallmedizin, erweiterte Gerätelehre und Sanitätstechnik, Anatomie und Physiologie, Störungen der Vitalfunktionen, Notfälle mit verschiedenen Krankheitsbildern sowie entsprechende notwendige Maßnahmen, die Verabreichung von Medikamenten in speziellen Situationen und Einsatztaktik behandelt. Voraussetzung für die Zulassung der NFS-Ausbildung sind die abgeschlossene RettungssanitäterInnenausbildung, mindestens 160 Stunden Praxis im Rettungsdienst als Rettungssanitäter:in sowie eine theoretische und praktische Einstiegsprüfung. Am Ende gilt es eine kommissionelle Abschlussprüfung zu bestehen.

Als weiteren Fortbildungsweg für NFS sind der zusätzliche Erwerb allgemeiner und besonderer Notfallkompetenzen – kurz NK möglich, um entsprechend der jeweiligen Kompetenz gewisse medizinische Maßnahmen im Einsatz selbst durchzuführen, wobei die Notfallkompetenz zur Beatmung und Intubation in der Rotkreuz-Bezirksstelle Graz-Stadt nur von Notfallsanitäter:innen des Medizinercorps erlangt und ausgeübt werden darf.

Die allgemeine Notfallkompetenz „Arzneimittellehre“ – kurz NKA – berechtigt NFS zur Verabreichung gewisser freigebender Medikamente aus der Arzneimittelliste 2 nach Absprache mit der Notärztin bzw. dem Notarzt. Die Zusatzausbildung besteht aus 40 theoretischen Unterrichtseinheiten und wird ebenfalls mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen.

Die allgemeine Notfallkompetenz „Venenzugang und Infusion“ – kurz NKV – berechtigt NFS zur Legung von Venenzugängen und der Verabreichung von Infusionen ebenfalls nach Rücksprache mit einer/m Notärzt:in. Aufbauend auf der Ausbildung zur NKA, sind für den Erwerb der allgemeinen NKV zehn Theoriestunden sowie 40 Einheiten im Rahmen eines Krankenhauspraktikums. Auch hier ist für die Ausübung der Notfallkompetenz eine kommissionelle Abschlussprüfung notwendig.

Das Bild zeigt den Rettungsmediziner Thomas vor einem Notfallwagen der Rotkreuz-Bezirksstelle Graz-Stadt.
Thomas hat die umfangreiche Ausbildung zum Rettungsmediziner absolviert. Als solcher leitet er im Einsatz das Team eines Notfallwagens.

Notfallsanitäter:innen mit besonderer Notfallkompetenz sind dazu berechtigt, eigenständig eine Intubation ohne Prämedikation sowie die Verabreichung von Medikamenten entsprechend der Arzneimittelliste 2a nach Verständigung des Notarztes durchzuführen. Allgemein setzt die Ausbildung die Absolvierung der entsprechenden Lehrgänge bis hin zur/m Notfallsanitäter:in mit NKV sowie mindestens 500 Stunden praktische Erfahrung im Notarztsystem als NKV voraus und besteht aus 30 Theoriestunden sowie 80 Praxisstunden auf dem Notfallwagen. Auch hier wird die Ausbildung mit einer kommissionellen Prüfung beendet.

In der Bezirksstelle Graz-Stadt können nur Medizinstudent:innen und Ärzt:innen die besondere Notfallkompetenz erwerben und sind als Teil des Grazer Medizinercorps als Rettungsmediziner:innen tätig. Das Medizinercorps ist ein europaweites Unikat und ermöglicht, dass in Graz zwei Notfallwagen rund um die Uhr fast zur Gänze freiwillig besetzt werden können. Die Ausbildung zum/zur Rettungsmediziner:in umfasst alle Ausbildungsetappen bis hin zum/zur Notfallsanitäter:in mit NKI und beinhaltet darüber hinaus zusätzlich weitere thematische Schwerpunkte, welche bei Krankenhauspraktika, speziellen Kursen an der Universität und eigens veranstalteten Fortbildungen behandelt werden. Im Einsatz leiten die Rettungsmediziner:innen die Notfallwagenbesatzungsteams, um NotfallpatientInnen professionell und vor allem schnell zu helfen.

Führungskräfte bis hin zu Einsatzoffizier:innen

Das Bild zeigt den Einsatzoffizier Thomas Lischnig vor einem Kommandofahrzeug.
Thomas ist langjähriger freiwilliger Einsatzoffizier an unserer Bezirksstelle und gegebenfalls mit dem Kommandofahrzeug unterwegs, um bei Großeinsätzen vor Ort die Einsatzleitung zu übernehmen.

Großeinsätze, Katastrophen oder Ambulanzen erfordern eine Leitung durch eine/n Einsatzoffizier:in vor Ort. Wie in jeder anderen Einsatzorganisation gibt es deshalb auch beim Rettungsdienst des Roten Kreuzes Führungskräfte, deren Hauptaufgabe und -verantwortung das Sicherstellen eines reibungslosen Ablaufs der Einsätze ist.

In den Führungskräfteausbildungen Teil 1, 2 und 3 – kurz FK1, FK2 und FK3 – können Sanitäter:innen die notwendigen Kompetenzen für den Einsatz als Führungskraft bis hin zum Einsatz als Einsatzoffizier:in erwerben. Die Führungskräfteausbildungen Teil 1, 2 und 3 bauen inhaltlich aufeinander auf und umfassen jeweils mehrere Kernthemen, welche im Rahmen von Seminaren in 8 oder 16 Übungseinheiten behandelt werden. Abgeschlossen werden die Führungskräfteausbildungen mit einer kommissionellen Prüfung.

Die Führungskräfteausbildung Teil 1 – kurz FK1, umfasst vier Seminare mit insgesamt 40 Übungseinheiten und „ebnet den Weg zur Führung“. In der FK1-Ausbildung werden Allgemeines rund um das Rote Kreuz, Grundlagen der Kommunikation und der Mitarbeiter:innenführung sowie Großeinsätze im Rettungsdienst und deren Vorschriften besprochen. Im Bereich des Rettungsdienstes ist für die Teilnahme an der FK1-Ausbildung eine abgeschlossene Rettungssanitäter:innenausbildung Voraussetzung.

Aufbauend auf den Inhalten der FK1-Ausbildung können im nächsten Schritt die Seminare der FK2-Ausbildung mit ebenfalls insgesamt 40 Übungseinheiten zur Führung im Einsatz absolviert werden. Dabei wird essentielles Wissen zum Katastrophenhilfedienst, zur Einsatzführung, zur Planung und Durchführung von Übungen und Ambulanzen sowie Wissen rund um Krisen und Panik vermittelt. Der Abschluss der FK2-Ausbildung ermöglicht SanitäterInnen unter anderem das Leiten von Ambulanzdiensten bei größeren Veranstaltungen.

Führungskräfte im Rettungsdienst müssen vor Teilnahme an der FK3-Ausbildung den ersten und zweiten Teil bereits positiv abgeschlossen haben. Die FK3-Ausbildung besteht aus acht Seminaren und umfasst insgesamt 104 Übungseinheiten. Zentrale Themen sind dabei Konfliktmanagement, Grundlagen des NPO-Managements, das Auftreten in der Öffentlichkeit und Führungskompetenzen, wie z. B. Gesprächsführung und Feedback. Nur ein/e Sanitäter:in, welche/r diese Ausbildung abschließt, ist Einsatzoffizier:in im Rettungsdienst und darf als solche/r unter anderem als Offizier:in vom Dienst, kurz OvD, tätig sein. In der Ausübung der OvD-Funktion vertritt sie/er den Bezirksrettungskommandanten und ist für die Dienstaufsicht zuständig. Im Fall von Großeinsätzen ist sie/er als Einsatzoffizier:in mit dem Kommandofahrzeug unterwegs, um die Einsatzleitung vor Ort zu übernehmen.

Leitstellendisponent:in

Das Bild zeigt den ehrenamtlichen Leitstellendisponenten Philip bei seiner Tätigkeit in der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes in der Steiermark.
Philipp ist einer unserer ehrenamtlichen Leitstellendisponent:innen und als solcher seit fast 5 Jahren an der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes in der Steiermark tätig.

Wer den Notruf 144 wählt, gelangt in die Rettungsleitstelle Steiermark (RLS). Dort werden Notrufe von Leitstellenmitarbeiter:innen entgegengenommen und das nächste verfügbare, geeignete Rettungsmittel alarmiert. Parallel dazu leiten Leitstellenmitarbeiter:innen Maßnahmen zur Ersten Hilfe bzw. Wiederbelebung an und halten während des Einsatzes Kontakt zum/zur Einsatzleiter:in vor Ort. Wenn notwendig alarmieren sie zusätzlich andere Einsatzkräfte, wie Feuerwehr und Polizei. Darüber hinaus zählt die fach- und zeitgerechte Disposition von Krankentransporten zu den Aufgaben in der RLS. Leitstellendisponent:innen sind somit für die Planung und den reibungslosen Ablauf der Einsätze und Transporte im Rettungsdienst verantwortlich. Denn sie sorgen dafür, dass die richtigen Einsatzkräfte und Rettungsmittel schnellstmöglich am richtigen Ort sind, um professionelle Hilfe zu leisten.

Nur Rettungssanitäter:innen mit zweijähriger Erfahrung im Rettungsdienst und abgeschlossener FK1-Ausbildung kommen für die Mitarbeit in der RLS in Frage. Zusätzlich müssen Bewerber:innen vor Beginn ihrer Ausbildung zur/m Leitstellendisponent:in ein Eignungsgespräch mit der/m RLS-Leiter:in sowie einen Eignungstest positiv absolvieren. Die Ausbildung zur/m Leitstellendisponent:in umfasst mehrere Stufen. Im Leitstellenlehrgang wird Wissen rund um die Leitstellentechnik, den Leitstellendienst, die Telefongesprächsführung inklusive Abfragetechnik und Notarztindikationen, Funkvorschriften, Einsatztaktik und viele andere Themen vermittelt. Danach können Mitarbeiter:innen der RLS unterschiedliche Befähigungen – „Skills“, wie z. B. die Notrufbearbeitung, erlernen und nach Ablegung zugehöriger Prüfungen anwenden. Schlussendlich ist für die selbstständige Durchführung der Aufgaben als Leitstellendisponent:in eine Aufschulung und Abschlussprüfung notwendig.

 

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