Wer anderen beibringen möchte, im Notfall zu helfen, kann den Weg als Lehrbeauftragte:r einschlagen und zukünftige Rettungssanitäter:innen ausbilden. Sanitäter:innen werden zu den unterschiedlichsten Einsätzen gerufen und bilden den Grundpfeiler des Rettungsdienstes. Bei der Ausbildung zur:m Rettungssanitäter:in (RSA) wird umfassendes und detailliertes Wissen rund um Themen wie Hygiene, berufsspezifische rechtliche Grundlagen, verschiedene Notfälle und Krankheitsbilder sowie die Gerätelehre und Sanitätstechnik vermittelt.
Wer zukünftige Rettungssanitäter:innen ausbilden möchte, benötigt dafür den Lehrschein für Sanitätshilfe. Für die Anmeldung zur erforderlichen Ausbildung ist zusätzlich zu einem Qualifikationsgespräch mit dem Bildungsbeauftragten der Bezirksstelle ein aktiver Dienst als Rettungssanitäter:in von mindestens zwei Jahren Voraussetzung. Erst dann kann die Fortbildung zur:m Lehrsanitäter:in, bestehend aus dem Teilgebiet zur professionellen Seminargestaltung und der zweiteiligen Fachausbildung für Sanitätshilfe, absolviert werden. Auch hier schließt der Ausbildungsweg mit einer positiven Lehrbefähigungsprüfung ab.