Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Schulungs-, Kurs- u. Seminarveranstaltungen (im Folgenden: Veranstaltung) des Landesverbandes Niederösterreich des Österreichischen Roten Kreuzes (im Folgenden: LV), welche im vereinsexternen Bereich Einzelpersonen (im Folgenden: Teilnehmer) angeboten werden.
Sie gelten nicht für Veranstaltungen, welche der LV Einzelunternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts anbietet, in diesen Fällen sind die Bedingungen im Anbot enthalten.
ANMELDUNG, VERANSTALTUNGSGEBÜHR, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT UND STORNIERUNG
Anmeldung, Umbuchung, Rücktritt und Stornierung geschehen ausschließlich im schriftlichen Wege, wobei Telefax und E-Mail oder Online-Anmeldung genügen.
Die Anmeldung wird durch Zusendung einer Teilnahmebestätigung samt Vorschreibung der Veranstaltungsgebühr für den Teilnehmer verbindlich.
Die Veranstaltungsgebühr, welche keine Umsatzsteuer enthält, ist sofort nach Vorschreibung fällig, für gewisse Kurse ( wird in der Anmeldebestätigung mitgeteilt) ist die Gebühr bei Veranstaltungsbeginn dem Vortragenden in bar zu entrichten.
Der Zahlungsbeleg ist dem Vortragenden zu Beginn der Veranstaltung vorzuweisen.Ein Rücktritt ist bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (also bis Ausstellung der Teilnahmebestätigung) und danach noch binnen einer Woche durch den Teilnehmer möglich. Diese Wochenfrist beginnt mit Zugehen der Teilnahmebestätigung, welche Urkunde im Sinne des § 3 Abs. 1 KSchG ist und inhaltlich dieser Bestimmung genügen wird. Für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gilt das Rücktrittsrecht des § 5e KSchG.
Bei Stornierungen, welche nicht als Rücktritt im Sinne des KSchG zu bewerten sind, wird ab dem 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50 %, ab dem dritten Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Veranstaltungsgebühr verrechnet.
Bis zum 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn ist einmal im Kalenderjahr eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich.
Bis zu Beginn der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen, sofern diese Person die für diese Veranstaltung erforderlichen Qualifikationen aufweist. Diese Übertragung ist dem LV schriftlich, spätestens zu Veranstaltungsbeginn dem Vortragenden zu bescheinigen. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch, aus welchem Grunde immer, durch den Teilnehmer wird die Veranstaltungsgebühr nicht rückerstattet.
AUSSCHLUSS VON DER VERANSTALTUNG
Teilnehmer können aus wichtigen Gründen, etwa wegen Verhaltensweisen, welche das Veranstaltungsziel zu beeinträchtigen geeignet sind, wegen des Mangels von persönlichen Eigenschaften, welche ausdrücklich Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind, oder wegen mangelnder Kenntnis der Sprache, in welcher die Veranstaltung durchgeführt wird, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN, AUFZEICHNUNGEN DER VERANSTALTUNG
Die Kosten der Veranstaltungsunterlagen sind in der Veranstaltungsgebühr enthalten. Wird diese Gebühr aus welchem Grunde refundiert so sind diese Unterlagen zurück zu stellen. Veranstaltungsunterlagen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den LV weder vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben, noch in Veranstaltungen von Mitbewerbern verwendet werden. Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung oder Teilen davon sind nur mit Genehmigung des LV gestattet.
KURSBESTÄTIGUNG, ZEUGNIS
Bei allen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht; Abwesenheiten können nur aus zwingenden Gründen (etwa Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen) durch den Vortragenden entschuldigt werden, dürfen jedoch insgesamt nicht mehr als 25% der Veranstaltungsdauer umfassen. Anspruch auf eine Kursbestätigung hat ein Teilnehmer nur, wenn er seiner Anwesenheitspflicht nachgekommen ist.
Bei Veranstaltungen mit abschließender Leistungsfeststellung hat der Teilnehmer bei positivem Prüfungsergebnis Anspruch auf ein Zeugnis. Die Veranstaltungsgebühr enthält bereits allfällige Prüfungstaxen und Ausstellungskosten.
ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN
Der LV behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen zwingenden Gründen abzusagen. Der Teilnehmer wird davon auf geeignete Weise verständigt. Die Veranstaltungsgebühr wird refundiert. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche durch die Absage entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, der LV oder eine Person, für die er einzustehen hat, haben die Ursache für die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
ÄNDERUNG VON VERANSTALTUNGSINHALTEN, ZEITPLÄNEN, VERANSTALTUNGSORTEN UND VERANSTALTUNGSGEBÜHREN
Änderungen dieser Art sind dem LV uneingeschränkt bis zur Übermittlung der Teilnahmebestätigung gestattet danach nur dann, wenn es sich um unbedeutende, den Teilnehmer nicht wesentlich belastende, vom Veranstaltungsziel nicht grundlegend abweichende Adaptierungen handelt. Die Veranstaltungsgebühr erfährt nach Übermittlung der Teilnahmebestätigung keine Veränderung.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der LV garantiert nicht die Erreichung des Ausbildungszieles, die von der Bemühung des Einzelnen abhängt und übernimmt keine Haftung für Schäden, welche ein Teilnehmer Dritten durch Anwendung von Maßnahmen, welche Gegenstand der Veranstaltung waren, verursacht.
KOMPENSATIONSVERBOT
Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist die Aufrechnung von Forderungen des Teilnehmers gegen solche des LV ausgeschlossen.
DATENSCHUTZ
Der LV ist berechtigt. Daten, die den Teilnehmer betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten. Derartige Daten werden über die Dauer der Veranstaltung hinaus vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Als Dritte gelten nicht Gesellschaften, an denen der LV überwiegend oder alleine beteiligt ist, oder Verbände unter dem Dache des Österreichischen Roten Kreuzes.
Für betriebliche Ersthelfer (Erste Hilfe Grundkurs - Firmenkurse) gewährt die AUVA dem Kursanbieter eine Förderung. Dazu sind folgende Daten erforderlich:
- Vorname
- Nachname
- Arbeitgeber (Firma und Adresse)
- Geburtsdatum
- SV-Nummer
- sowie Kursart, Datum des Kursabschlusses und Kursart
Diese werden vom LV an die AUVA übermittelt.
Der Teilnehmer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der LV Daten dieser Art in Erfüllung von Aufträgen von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Hoheits- oder der Privatwirtschaftsverwaltung diesen weitergeben darf. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen (§ 9 Ziff. 6 DSG 2000).
GERICHTSSTAND
Unbeschadet des § 14 KSchG ist die Zuständigkeit des für Tulln sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.