Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Privatpersonen)
Version 09/2022
1. Geltung dieser Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bildungsveranstaltungen, Schulungen, Kurse, und Prüfungen (im Folgenden Veranstaltung) des Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Niederösterreich (im Folgenden RKNÖ), welche Privatpersonen (im Folgenden Teilnehmer) angeboten werden.
Sie gelten nicht für Veranstaltungen, welche das RKNÖ Einzelunternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts anbietet.
Soweit im Anmeldeprozess nichts anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausdrücklich eine männliche Schreibweise verwendet und diese beziehen sich auf alle Geschlechter.
2. Anmeldung
Anmeldungen sind über auf der Webseite des RKNÖ oder durch persönliche Anmeldung möglich. Auf der Website können angebotene Veranstaltungen abhängig von freien Plätzen gebucht werden. Persönliche Anmeldung sind bei der kursveranstaltenden Dienststelle des RKNÖ zu den jeweiligen Öffnungszeiten vorzunehmen.
Die Anmeldung wird durch Abschluss des Anmeldeprozesses und die Anmeldebestätigung für die Teilnehmer verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt je nach Anmeldeprozess im Sinne des Punkt II entweder durch Barzahlung oder durch die vom RKNÖ beauftragten Zahlungsdiensteanbieter angebotenen Zahlungsmethoden.
Die Rechnungsbestätigung wird per Mail an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Mail-Adresse übermittelt.
4. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung
Die Teilnehmer geben mit dem Abschluss einer Veranstaltungsanmeldung Ihre eine Einverständniserklärung zur sofortigen Leistungserbringung (Abhaltung der Veranstaltung) und bei Ausübung des Rücktrittsrecht einen angemessen Betrag zu bezahlen, , der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Die Ausübung des Rücktrittsrecht wird bei entgeltlicher Bestellung von digitalen Inhalten (z.B. Downloads von Schulungsunterlagen) ausgeschlossen. Bei digitalen Inhalten wird durch die
Einverständniserklärung des Teilnehmers zur sofortigen Leistungserbringung und das Rücktrittsrecht entfällt sofort. Es gibt keine anteilige Zahlungspflicht für eine teilweise Leistungserbringung.
Teilnehmer die eine Veranstaltungsanmeldung über die Website abgeben haben, haben das Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG iVm § 3 KSchG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die 14-Tage-Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung, welche Urkunde im Sinne des § 3 Abs. 1 KSchG ist und inhaltlich dieser Bestimmung genügen wird. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den rechtzeitigen Widerruf genügt eine schriftliche Erklärung per Post an das RKNÖ, Franz-Zant-Alle 3-5, 3430 Tulln an der Donau oder per Mail an die E-Mail-Adresse: ausbildung@n.roteskreuz.at. Sie finden einen beigefügten Muster-Widerrufsformular unter folgendem Link.
Bei Stornierungen, welche nicht als Rücktritt im Sinne des KSchG zu bewerten sind, wird ab dem 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50 %, ab dem dritten Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Beim Nichterscheinen ab dem (ersten) Tag der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet.
Bis zum 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn ist einmal im Kalenderjahr eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich. Die Stornogebühr ist mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von einem Rücktrittsgrund und einem Verschulden zu bezahlen. Umbuchung und Stornierung sind schriftlich, d.h. per Post oder Mail, zu erfolgen.
Im Falle einer Widerrufserklärung des Teilnehmers, haben wir alle Zahlungen, die wir vom Teilnehmer erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über die Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.
Die Rückerstattung bei Umbuchung oder Rücktritt oder Stornierung finden auf das Zahlungsmittel statt, das im Zuge der Anmeldung verwendet wurde. Bei persönlicher Anmeldung auf einer Dienststelle des RKNÖ und Barzahlung muss der Teilnehmer persönlich erscheinen, um die Rückerstattung in bar entgegenzunehmen.
5. Übertragung der Rechte
Bis zu Beginn der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen, sofern diese Person die für diese Veranstaltung erforderlichen Qualifikationen aufweist. Diese Übertragung ist dem RKNÖ schriftlich, d.h. per Mail oder Post, spätestens zu Veranstaltungsbeginn dem Vortragenden zu bescheinigen. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch, aus welchem Grunde immer, durch den Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
Teilnehmer können aus wichtigen Gründen, etwa wegen Verhaltensweisen, welche das Veranstaltungsziel zu beeinträchtigen geeignet sind, wegen des Mangels von persönlichen Eigenschaften, welche ausdrücklich Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind, oder wegen mangelnder Kenntnis der Sprache, in welcher die Veranstaltung durchgeführt wird, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Im Falle eines Ausschlusses wird die Teilnahmegebühr je nach Anzahl der besuchten Veranstaltungstage aliquot refundiert.
7. Veranstaltungsunterlagen
Die Kosten der Veranstaltungsunterlagen sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Wird diese Gebühr aus welchem Grunde refundiert so sind diese Unterlagen zurück zu stellen. Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Lese- und Lernzweck bestimmt und sie dürfen weder vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben, noch in Veranstaltungen von Mitbewerbern verwendet werden.
8. Veranstaltungsbestätigung, Zeugnis
Bei allen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten können nur aus zwingenden Gründen (etwa Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, gerichtliche Ladung) durch den Vortragenden entschuldigt werden, dürfen jedoch insgesamt nicht mehr als 25% der Veranstaltungsdauer umfassen. Anspruch auf eine Veranstaltungsbestätigung hat ein Teilnehmer nur, wenn er seiner Anwesenheitspflicht nachgekommen ist.
Bei Veranstaltungen mit abschließender Leistungsfeststellung hat der Teilnehmer bei positivem Prüfungsergebnis Anspruch auf ein Zeugnis. Die Teilnahmegebühr enthält bereits allfällige Prüfungstaxen und Ausstellungskosten.
9. Absage von Veranstaltungen
Das RKNÖ behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen zwingenden Gründen abzusagen. Der Teilnehmer wird davon auf geeignete Weise verständigt, sofern er im Zuge der Anmeldung seine Kontaktdaten angegeben hat. Die Teilnahmegebühr wird refundiert. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche durch die Absage entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, das RKNÖ oder eine Person, für die er einzustehen hat, haben die Ursache für die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
10. Änderung von Veranstaltungsinhalten, Zeitplänen, Veranstaltungsorten und Teilnahmegebühren
Das RKNÖ behält sich das Recht vor, Änderung von Veranstaltungsinhalten, Zeitplänen, Veranstaltungsorten, Teilnahmegebühr und ähnliche Fälle uneingeschränkt bis zur Übermittlung der Anmeldebestätigung gestattet danach nur dann, wenn es sich um unbedeutende, den Teilnehmer nicht wesentlich belastende, vom Veranstaltungsziel nicht grundlegend abweichende Adaptierungen handelt. Die Teilnahmegebühr erfährt nach Übermittlung der Anmeldebestätigung keine Veränderung.
Das RKNÖ behält sich auch das Recht vor, Änderungen zur Gewährleistung der Veranstaltung vorzunehmen, wenn die neue Rechtslage dies vorsieht.
11. Haftungsausschluss
Das RKNÖ garantiert nicht die Erreichung des Ausbildungszieles, die von der Bemühung des Einzelnen abhängt und übernimmt keine Haftung für Schäden, welche ein Teilnehmer Dritten durch Anwendung von Maßnahmen, welche Gegenstand der Veranstaltungen waren, verursacht.
Das RKNÖ haftet für Schäden nur dann, wenn der Teilnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung ist mit der Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.
Das RKNÖ übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Veranstaltungsvortragenden getätigten Aussagen oder für die von den Veranstaltungsvortragenden nach bestem Wissen und Gewissen erstellten und zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen.
Das RKNO haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung für die mitgebrachten Wertgegenstände (inklusive Garderobe) der Teilnehmer am Veranstaltungsort.
12. Kompensationsverbot
Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist die Aufrechnung von Forderungen des Teilnehmers gegen solche des RKNÖ ausgeschlossen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen als auf den Vertrag anwendbar.
Unbeschadet des § 14 KSchG ist die Zuständigkeit des für Tulln sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.