Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
Version 09/2022
1. Geltung dieser Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bildungsveranstaltungen, Schulungen, Kurse, und Prüfungen (im Folgenden Veranstaltung) des Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Niederösterreich (im Folgenden RKNÖ), welche Unternehmen (im Folgenden Kunde) angeboten werden.
Soweit im Anmeldeprozess nichts anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausdrücklich eine männliche Schreibweise verwendet und diese beziehen sich auf alle Geschlechter.
2. Anmeldung
Anmeldungen sind über auf der Webseite des RKNÖ oder per Anruf oder per Mail sowie persönlich möglich. Auf der Website können angebotene Veranstaltungen abhängig von freien Plätzen gebucht werden. Der Kunde kann für einzelne Personen eine Veranstaltung buchen. Darüber hinaus kann der Kunde für mehrere Personen eine Pauschalveranstaltung anfordern.
Die Anmeldung wird durch Abschluss des Anmeldeprozesses und die Anmeldebestätigung für den Kunden verbindlich.
3. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Kunde eine Rechnung. Die Rechnung ist binnen zwei Wochen nach Veranstaltungsende zu bezahlen.
Die Rechnungsbestätigung wird per Mail an die vom Kunden bekanntgegebene Mail-Adresse übermittelt.
4. Umbuchung und Stornierung
Bei Stornierungen wird ab dem 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50 %, ab dem dritten Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Beim Nichterscheinen ab dem (ersten) Tag der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet.
Bis zum 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn ist einmal im Kalenderjahr eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich. Die Stornogebühr ist mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von einem Rücktrittsgrund und einem Verschulden zu bezahlen.
Umbuchung und Stornierung sind schriftlich, d.h. per Post oder Mail, zu erfolgen.
Die Rückerstattung bei Umbuchung oder Stornierung finden auf das Zahlungsmittel statt, das im Zuge der Anmeldung verwendet wurde. Bei persönlicher Anmeldung auf einer Dienststelle des RKNÖ und Barzahlung muss der Kunde persönlich erscheinen, um die Rückerstattung in bar entgegenzunehmen.
5. Ausschluss von der Veranstaltung
Personen des Kunden können aus wichtigen Gründen, etwa wegen Verhaltensweisen, welche das Veranstaltungsziel zu beeinträchtigen geeignet sind, wegen des Mangels von persönlichen Eigenschaften, welche ausdrücklich Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung sind, oder wegen mangelnder Kenntnis der Sprache, in welcher die Veranstaltung durchgeführt wird, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Im Falle eines Ausschlusses wird die Teilnahmegebühr je nach Anzahl der besuchten Veranstaltungstage aliquot refundiert.
6. Veranstaltungsunterlagen
Die Kosten der Veranstaltungsunterlagen sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Wird diese Gebühr aus welchem Grunde refundiert so sind diese Unterlagen zurück zu stellen. Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Lese- und Lernzweck bestimmt und sie dürfen weder vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben, noch in Veranstaltungen von Mitbewerbern verwendet werden.
7. Veranstaltungsbestätigung, Zeugnis
Bei allen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Abwesenheiten können nur aus zwingenden Gründen (etwa Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, gerichtliche Ladung) durch den Vortragenden entschuldigt werden, dürfen jedoch insgesamt nicht mehr als 25% der Veranstaltungsdauer umfassen. Anspruch auf eine Veranstaltungsbestätigung hat eine teilnehmende Person des Kunden nur, wenn er seiner Anwesenheitspflicht nachgekommen ist.
Bei Veranstaltungen mit abschließender Leistungsfeststellung hat die teilnehmende Person des Kunden bei positivem Prüfungsergebnis Anspruch auf ein Zeugnis. Die Teilnahmegebühr enthält bereits allfällige Prüfungstaxen und Ausstellungskosten.
8. Absage von Veranstaltungen
Das RKNÖ behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen zwingenden Gründen abzusagen. Der Kunde wird davon auf geeignete Weise verständigt, sofern er im Zuge der Anmeldung seine Kontaktdaten angegeben hat. Die Teilnahmegebühr wird refundiert. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche durch die Absage entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, das RKNÖ oder eine dritte Person, für die er einzustehen hat, haben die Ursache für die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
9. Änderung von Veranstaltungsinhalten, Zeitplänen, Veranstaltungsorten und Teilnahmegebühren
Das RKNÖ behält sich das Recht vor, Änderung von Veranstaltungsinhalten, Zeitplänen, Veranstaltungsorten, Teilnahmegebühr und ähnliche Fälle uneingeschränkt bis zur Übermittlung der Anmeldebestätigung gestattet danach nur dann, wenn es sich um unbedeutende, die teilnehmende Person nicht wesentlich belastende, vom Veranstaltungsziel nicht grundlegend abweichende Adaptierungen handelt. Die Teilnahmegebühr erfährt nach Übermittlung der Anmeldebestätigung keine Veränderung.
Das RKNÖ behält sich auch das Recht vor, Änderungen zur Gewährleistung der Veranstaltung vorzunehmen, wenn die neue Rechtslage dies vorsieht.
10. Haftungsausschluss
Das RKNÖ garantiert nicht die Erreichung des Ausbildungszieles, die von der Bemühung des Einzelnen abhängt und übernimmt keine Haftung für Schäden, welche eine teilnehmende Person des Kunden Dritten durch Anwendung von Maßnahmen, welche Gegenstand der Veranstaltungen waren, verursacht.
Das RKNÖ haftet für Schäden nur dann, wenn der Kunde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Die Haftung ist mit der Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.
Das RKNÖ übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Veranstaltungsvortragenden getätigten Aussagen oder für die von den Veranstaltungsvortragenden nach bestem Wissen und Gewissen erstellten und zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen.
Das RKNO haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung für die mitgebrachten Wertgegenstände (inklusive Garderobe) teilnehmenden Personen des Kunden am Veranstaltungsort.
11. Kompensationsverbot
Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist die Aufrechnung von Forderungen der teilnehmenden Person des Kunden gegen solche des RKNÖ ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts als auf den Vertrag anwendbar.
Unbeschadet des § 14 KSchG ist die Zuständigkeit des für Tulln sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.