70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention
Die Konvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet. Die Konvention regelt, welche Personen in einem anderen Land, als in dem von dem sie fliehen, Asyl bekommen.
Krieg alleine ist kein Grund, um Asyl in einem sicheren Land, wie z.B. in Österreich, zu erhalten. Die Situation von jedem_r Asylwerber_in wird einzeln vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beurteilt und anschließend wird entschieden, ob die Person Asyl erhält oder nicht.
Um Asyl zu erhalten - und damit als anerkannter Flüchtling in Österreich zu leben - muss die Person wegen mindestens einem der folgenden Gründe verfolgt werden:
- Rasse
- Religion
- Nationalität
- Politische Überzeugung
- Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe
Ist das der Fall und kann das auch glaubhaft gemacht werden, bekommt die Person den Status "Asylberechtigte_r" oder "anerkannter Flüchtling".
Wir laden interessierte Kinder und Jugendliche dazu ein, an unserer GFK-Challenge zum Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvetion teilzunehmen!


Migration und Suchdienst
Rotes Kreuz Niederösterreich
MO - FR 08:00 - 16:00 Uhr