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Freiwillig im Rettungsdienst

Tätigkeitsbereich Rettungssanitäter_in

Nach positiv absolvierter kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Sie eine Ausbildungsbestätigung sowie ein Zeugnis. Letzteres berechtigt Sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres zur Tätigkeitsausübung sowie zur Führung der Tätigkeitsbezeichnung „Rettungssanitäter/in". Der Sanitätsdienst umfasst die eigenverantwortliche Anwendung von Maßnahmen der qualifizierten Ersten Hilfe, Sanitätshilfe und Rettungstechnik, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Körperliche Tauglichkeit
  • Psychische Eignung
  • Unbescholtenheit
  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe
  • Bereitschaft, sich ehrenamtlich im Roten Kreuz zu engagieren und regelmäßig Dienste zu verrichten

Kursformate

  • Blockkurs
    (Montag bis Freitag tagsüber) - Termine richten sich an den Einrückterminen der Zivildienstleistenden
  • Berufsbegleitender Kurs
    (Abends und Wochenende - Tage lt. Stundenplan individuell je Kurs)

    ACHTUNG: Der/die Kursteilnehmer_in ist gemäß §12 Sanitäter-Ausbildungsverordnung verpflichtet, an der theoretischen und praktischen Ausbildung im entsprechenden Stundenmaß teilzunehmen. Werden Stunden aus berücksichtigungswürdigen Gründen versäumt, so sind die Inhalte jedenfalls nachzuholen. Bleibt man der Ausbildung ohne berücksichtigungswürdigen Gründen unentschuldigt fern, so liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung gemäß §28 Sanitätergesetz vor und kann - neben anderen Gründen - zu einem Ausschluss aus der Ausbildung führen.

Dauer

  • Mind. 100 Stunden Theoriekurs
  • Mind. 160 Stunden Praktikum auf einem Rettungsfahrzeug (als drittes Besatzungsmitglied)

Inhalte

  • Basismaßnahmen bei einem Notfall
  • Gerätelehre & Sanitätstechnik
  • Sicherheit & Kommunikation
  • Lebensrettende Maßnahmen
  • Notfälle mit mehreren Betroffenen
  • Der erkrankte Mensch
  • Der verletzte Mensch
  • Geburt und Kinder
  • Praktische Übungen

Ausbildungsziele

  • Ihre Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufs- bzw. Tätigkeitsbild des/der Sanitäters fallen, 
  • die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld sowie deren Veränderung im Ausnahmefall, 
  • die Ausrichtung der praktischen Tätigkeiten des Sanitätsdienstes nach den definierten Vorgaben und wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen der Notfall- und Katastrophenmedizin als analytisches, problemlösendes, zielgerichtetes und eigenverantwortliches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und den ethischen Grundprinzipien,
  • die Kenntnisse für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluierung dieser Tätigkeiten unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Krankheit, Verletzung, Vergiftung, Behinderung, Unfall, Katastrophe, Geburt und Tod betreffen,
  • die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, die Kenntnisse der Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Qualität des Sanitätsdienstes 
  • und die Unterstützung der Weiterentwicklung der sanitätsdienstlichen Praxis durch forschungsorientiertes Denken.

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