Rotkreuz-Nachrichten dienen der persönlichen und privaten Kommunikation zwischen Familienangehörigen, wenn die herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten (wie z. B. Post oder Telefon) stark eingeschränkt bzw. vollkommen ausgefallen sind.
Dies erfolgt über Rotkreuz-Nachrichten auf vorgedruckten DIN-A5-Formularen, die über das Rotkreuz-Netzwerk von Absender:in an Empfänger:in weitergeleitet werden.
Was darf in einer Rotkreuz-Nachricht alles stehen?
Wesentlich dabei ist, dass ausschließlich familiäre, private und persönliche Nachrichten sowie als Beilagen amtliche Dokumente (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse) und maximal 1-2 familiäre Fotos (ohne Waffen, Fahnen, Siegeszeichen und dergleichen) erlaubt sind. Für beförderte Beilagen wird jedoch keine Verantwortung übernommen. Keinesfalls können Geldbeträge weitergeleitet werden. Jede Rotkreuz-Nachricht wird vom IKRK im Hinblick auf das Erfüllen der angeführten Regeln überprüft und im Bedarfsfall zensuriert.
Wie lange dauert es, bis eine Nachricht zugestellt wird?
Aufgrund der Tatsache, dass diese Form der Kommunikation fast ausschließlich in Kriegs- und Konfliktgebieten zur Anwendung kommt und aufgrund der häufig prekären Sicherheitslagen in den betroffenen Regionen, dauert die Übermittlung der Nachricht meist mehrere Wochen, manchmal auch Monate, abhängig insbesondere von der vorliegenden Situation im Zielland und den entsprechenden Möglichkeiten der Zustellung.
Wenn Sie eine Rotkreuz-Nachricht an Angehörige schicken wollen, wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson in ihrem Landesverband bzw. an das Generalsekretariat des ÖRK.