Im Gegensatz zum Rettungsdienst, der bei akuten Notfällen über die Rufnummer 144 alarmiert wird, haben die meisten Krankentransporte nichts mit Eile, Blaulicht und Folgetonhorn zu tun.
Wann haben Sie Anspruch auf einen Krankentransport?
- Wenn Sie gehunfähig* sind und zur Krankenbehandlung bzw. Diagnose-Erstellung müssen (bzw. von dort wieder nach Hause).
- Wenn der behandelnde Arzt vor dem Transport einen Transportschein ausstellt. Damit bescheinigt der Arzt, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auch mit einer Begleitperson nicht möglich ist und dass der Transport aus medizinischer Sicht notwendig ist.
- Bei akuten Notfällen (Notrufnummer 144).
- Anspruch auf einen Krankentransport besteht bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen.
- Manche Transporte können nur mit chefärztlicher Bewilligung in Anspruch genommen werden (z.B. Tranporte zu Wahlärzten/ Wahleinrichtungen, Transporte über die Bundeslandgrenze).
*Was bedeutet Gehunfähigkeit?
Gehunfähigkeit liegt vor, wenn jemand aufgrund seines körperlichen und/oder geistigen Zustandes nicht in der Lage ist – auch nicht mit einer Begleitperson – ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Die Gehunfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt werden.
Wann haben Sie keinen Anspruch auf einen Krankentransport?
- bei Gehfähigkeit.
- wegen schlechter oder fehlender Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
- Für Transporte, bei denen die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und einer Begleitperson aus medizinischer Sicht möglich ist.
- Für Heim- oder Überstellungstransporte in das Heimatkrankenhaus bei Urlaub oder Tagesausflügen.
- Für Fahrten zu und von Kur- und Erholungsaufenthalten.
- Für die Verlegung des Wohnsitzes in ein Alten-, Senioren- oder Pflegeheim.
- Zu Betreuungseinrichtung, in denen keine Krankenbehandlung erfolgt (z.B. Tageszentren)
Wie bestelle ich einen Krankentransport?
Ein Krankenwagen wird über die Rettungsleitstellen des Roten Kreuzes angefordert. Bitte beachten Sie, dass für die Verrechnung mit den Sozialversicherungsträgern die oben genannten Punkte gegeben sein müssen und ein Transportauftrag von einem Arzt oder einer Krankenanstalt benötigt wird.
Drei gute Gründe, das Rote Kreuz Salzbrug für Ihren Transport anzurufen:
- Unsere Patienten werden durch gut ausgebildetes, erfahrenes und freundliches Personal bestens betreut!
- Mit Ihrem Anruf beginnt unser Service - Ihre Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen ist unser wichtigstes Anliegen!
- Moderne, sichere und zum Teil klimatisierte Fahrzeuge gewährleisten eine angenehme und komfortable Fahrt!