Rechtsträger
Die Stadtgemeinde Hallein hat für die älteren, sowie pflegebedürftigen Gemeindebewohnerinnen und Gemeindebewohner das Seniorenwohnhaus Hallein neu errichtet und im September 2013 eröffnet. Die Stadtgemeinde Hallein ist Rechtsträger des Hauses. Die Betriebsführung wurde dem Roten Kreuz Salzburg 2007 übertragen.
Wer kann in das Seniorenwohnhaus einziehen?
Das Seniorenwohnhaus Hallein ist ein Haus für die Seniorinnen und Senioren aus der Stadtgemeinde Hallein. Nach Möglichkeit können auch Bürgerinnen und Bürger der Nachbargemeinden Adnet, Oberalm und Puch bei uns einziehen.
Wenn Sie bei uns einziehen möchten, laden wir Sie herzlich ein, unser Haus zu besuchen und mit der Haus- und Pflegedienstleitung ein Gespräch zu vereinbaren.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Seniorenwohnhaus Hallein, Tel. 06245/83214-0.
Umgebung
Hallein ist Bezirkshauptstadt des Tennengaus und die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes. Die verträumten Gassen, die romantischen Winkel und die liebevoll renovierten Häuser, machen die als Ganzes unter Denkmalschutz stehende Altstadt von Hallein zu einem Kleinod mittelalterlicher Baukunst.
Heute präsentiert sich Hallein als das wirtschaftliche Zentrum des Tennengaus. Unsere Stadtgemeinde Hallein hat viele Gesichter: Keltenstadt, Kulturstadt, Einkaufsstadt, Schulstadt, Industriestadt, Kurort Bad Dürrnberg u.v.m.
Erreichbarkeit
Hallein liegt direkt an der Tauernautobahn (A10) und verfügt neben einem eigenen Bahnhof auch über eine S-Bahn-Haltestelle (Linie S3).
Gliederung des Hauses
Das neu errichtete Seniorenwohnhaus bietet 144 Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zuhause. Vier Wohnebenen werden jeweils mit einem eigenen Team geführt. In jeder Ebene befinden sich 32 Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer. Drei gemütliche Aufenthaltsbereiche und drei Terrassen pro Ebene laden zum Verweilen ein. Im Erdgeschoß ist der Speisesaal mit angrenzender Terrasse und Gartenzugang. Ein Gymnastikraum, ein Andachtsraum, das Verwaltungs- und Leitungsbüro, sowie ein Raum für Friseur und Fußpflege befinden sich ebenfalls dort.
Kurzzeitpflege
Eine Kurzzeitpflege ist ab mindestens zwei Tagen möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt bei Kurzzeitpflege sechs Wochen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Haus- und Pflegedienstleitung.
Sonstige Angebote
Friseur, Café, Fußpflege, Maniküre, Animationsprogramm, Gedächtnistraining, jahreszeitliche Feste und Feiern