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Gesetzen, Regeln und Richtlinien sind das Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Das gilt auch für NGOs. © Fotolia/EtiAmmos
Gesetzen, Regeln und Richtlinien sind das Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Das gilt auch für NGOs. © Fotolia/EtiAmmos

Die Ombudsstelle im Roten Kreuz Vorarlberg

Die Grundsätze und das Leitbild des Österreichischen Roten Kreuzes bilden den Rahmen und den Leitfaden für all unsere Tätigkeiten. Sie geben uns Halt und Orientierung, damit wir uns mit Begeisterung für das Wohl anderer einsetzen können. 

Dennoch gibt es Situationen in unserer täglichen Arbeit, in denen unklar sein kann, ob unser Verhalten mit den Grundsätzen und dem Leitbild im Einklang steht. Aus dem Grund hat das Österreichische Rote Kreuz 2019 eine Verhaltensrichtlinie erlassen, die dazu dient, ein Bewusstsein für rechtlich und ethisch korrektes Verhalten zu schaffen. Alle Mitarbeiter:innen im Roten Kreuz haben die Richtlinie jederzeit im Umgang mit Patient:innen, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Spender:innen und Kolleg:innen sowie sonstigen internen und externen Personen und Institutionen zu beachten. 

Im Roten Kreuz Vorarlberg ist eine Ombudsstelle eingerichtet, die im Fall einer vermuteten oder tatsächlichen Verhaltensrichtlinienverletzung allzeit kontaktiert werden kann. 

Aufgaben und personelle Besetzung

Das Angebot der Ombudsstelle im Roten Kreuz Vorarlberg setzt sich zusammen aus:

  • Prüfung der Einhaltung von Verhaltensrichtlinie im Österreichischen Roten Kreuz 
  • Meldestelle nach dem Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz "Whistleblowing"
  • Kinder- und Jugendschutz-Themen
  • Gleichbehandlungsthemen

Die Ombudsstelle im Roten Kreuz Vorarlberg ist mit Expert:innen besetzt.

Die Ombudsstelle kann von allen derzeitigen, aber auch allen ehemaligen Mitarbeiter:innen im Roten Kreuz Vorarlberg unbürokratisch, niederschwellig und anonym kontaktiert werden, egal ob der/ die Mitarbeiter:in direkt betroffen oder beobachtet, wie jemand anderer betroffen ist. Ziel ist es, dass das Verhalten aller Rotkreuz-Mitarbeiter:innen rechtlich, aber auch ethisch korrekt ist.  

Was kann ich melden?

  • Verstöße im Sinne des Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG): siehe BGBl. I Nr. 6/2023. 
  • Für Beschwerden zu unseren Dienstleistungen (z.B. Rettungsdienst) wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Kolleg:innen unter office@v.roteskreuz.at.
  • Vertrauensvoll können Sie sich alle freiwilligen und beruflichen Mitarbeiter:innen im Roten Kreuz Vorarlberg für Fragen im Zusammenhang mit Verhaltensrichtlinien & Compliance-Fragen an unsere Ombudsstelle wenden.

Häufig gestellte Fragen

Wir tolerieren kein rechtswidriges Verhalten. Unrechtmäßiges Verhalten schadet unserer Organisation, unseren Mitarbeitenden und Partnern.

Sie sollten bitte jeden Missstand melden, der Ihnen ernsthaft Sorgen bereitet. Auch wer selbst an Missständen beteiligt war und sich offenbart, darf mit deutlich gemilderten Konsequenzen rechnen – je nach den Umständen des Einzelfalls bis hin zu vollständiger Folgelosigkeit. Gegebenfalls kann eine Meldung auch anonym erfolgen (siehe nachstehend „Wie kann ich (auch anonym) eine Meldung abgeben?“).

Ausnahmslos zu melden sind ernst zu nehmende Hinweise auf zum Beispiel Veruntreuung, Betrug, Diebstahl, Bestechung. D.h. jene Normverstöße im Geltungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2023).

 In diesen Bereichen fallen Sie als Hinweisgeber/Melder unter den gesetzlichen Schutz:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Verhinderung von Geldwäsche
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Betrug und Korruption
  • Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften
  • Verstöße gegen finanzielle Interessen der Union
  • Verstöße gegen das Körperschaftssteuerrecht

 

Bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Ombudsstelle.

Für Beschwerden zu unseren Dienstleistungen (z.B. im Rettungsdienst) wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Kolleg:innen unter office@v.roteskreuz.at.

Wenn Sie sich ganz anonym an uns wenden, können wir Ihnen nicht antworten und auch nicht über den Fortgang der Sache und deren Folgemaßnahmen unterrichten.

In allen anderen Fällen antworten wir Ihnen auf dem Weg, auf dem Sie sich zuletzt an uns gewendet haben. Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Hinweis erhalten haben und was mit Ihrem Hinweis geschieht. Falls uns Einzelheiten noch nicht ganz klar sein sollten, fragen wir bei Ihnen nach. Wenn wir Rückfragen stellen, dient das nur dazu, den von Ihnen gemeldeten Sachverhalt möglichst schnell umfassend aufklären zu können. Wir sind an Ihrer Meldung interessiert, um Schäden abzuwenden. Unser Ziel ist nicht, mehr über Sie zu erfahren oder Sie gar zu identifizieren. Deshalb bleiben Sie auch während des gesamten Prozesses anonym, wenn Sie sich anonym an uns wenden.

Teilen Sie uns Ihre Identität mit, behandeln wir Ihre Identität vertraulich.

Wir schützen Sie. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und tun unser Bestes, die gemeldeten Missstände so schnell wie möglich abzustellen. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto einfacher ist das für uns.

Wer überlegt und verantwortungsbewusst eine Meldung erstattet, hat keine Nachteile zu befürchten. Dies auch dann nicht, wenn sich im Zuge der Abklärungen herausstellt, dass der in der Meldung geschilderte Sachverhalt nicht zutrifft.

Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass bei wissentlich falschen Meldungen neben allfälligen zivilrechtlichen Ansprüchen nach dem HSchG Verwaltungsstrafen von bis zu € 20.000,00 bzw. bei Wiederholung bis € 40.000,00 drohen. Bei falscher Verdächtigung für eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat droht nach dem Strafgesetzbuch sogar eine Haftstrafe!

Wenn bei Ihrer Meldung kein Verstoß im Sinne des HSchG (siehe den Geltungsbereich unter Punkt „Was kann ich melden?“) vorliegt, werden wir soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten und Sie darüber informieren und mit Ihnen abklären, wie weit eine Weiterleitung an die betreffende Organisationseinheit, an unser Beschwerdemanagement/Qualitätssicherung, an unsere Ombudsstelle bzw. Kinder- und Jugendschutzbeauftragten, an die Geschäftsführer:innen/Gesellschafter unserer GmbHs oder an unsere Stelle für Informationssicherheit und Datenschutz durchgeführt werden soll (jedoch ohne Schutz gemäß Hinweisgeber:innenschutzgesetz).

wir sind da

Mag. Fatma Islekoglu

Ombudsstelle Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch

+43 5574/23957
office@islekoglu.at

Mag. Matthias Kucera

Ombudsstelle Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch

+43 5574 /76655
rechtsanwalt@kucera.at

David Hahn

Kinder- und Jugendschutzbeauftragter Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von 08:00-12:00 13:00 - 16:00 Uhr

+43 5522/77000-9019
kinderschutz@v.roteskreuz.at

Für bundesweite Anfragen oder Anfragen für ein anderes Bundesland, wenden SIe sich bitte an unsere Kolleg_innen.

Sie sind hier: