Ein Schicksalsschlag in der Familie, eine plötzliche Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Armut kann jeden treffen und es gibt viele Gründe, warum Menschen mit einem geringen Einkommen auskommen müssen.
Einkaufsberechtigung:
Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:
- 1-Personen Haushalt: max. € 1.450,-
- 2-Personen Haushalt (Ehepartner, Lebensgemeinschaft): max. € 2.050,-
- Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 370,- (Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)
Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 36,- pro Woche. Der Einkaufswert pro Kunde pro Öffnungstag errechnet sich aus € 36,- / Anzahl der Öffnungstage. (Bei zwei Öffnungstagen je € 18,- bei drei Öffnungstagen je € 12,-)
Berechtigungskarte:
Um im Rotkreuz-Markt einkaufen zu können, ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen, können diese beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
Sie benötigen dazu:
- Einkommensnachweis
- Foto
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
Für nähere Informationen und für die Beantragung einer Berechtigungskarte kontaktieren Sie einfach Ihre Rotkreuz-Bezirksstelle!