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Gewalt gegen ältere Frauen: erkennen und handeln

„Das Recht auf Leben, Frei­heit sowie körper­liche, seeli­sche und geis­tige Unver­sehrt­heit sind die grund­le­gendsten Rechte, die jeder Person aufgrund ihrer Würde zustehen.“

Präambel der UN-Menschen­rechts­kon­ven­tion

 

Gewalt an Frauen und Mädchen gehört zu den häufigsten Mensch­rechts­ver­let­zungen und ist ein gesamt­ge­sell­schaft­li­ches Problem. Schät­zungen zu Folge erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalt. Tradi­tio­nelle Rollen­bilder, wirt­schaft­liche Abhän­gig­keits­ver­hält­nisse und gesell­schaft­liche Ungleich­heit sind dabei fördernden Faktoren.

Gewalt gegen Frauen kennt dabei aber keine Alters­grenzen und gerade ältere Frauen sind eine beson­ders vulne­r­able Gruppe. Bei von Gewalt betrof­fenen älteren Frauen wirken oft gender­ba­sierte Gewalt­er­fah­rungen mit zusätz­li­chen, alters­be­dingten Diskri­mi­nie­rungen zusammen.

Es gibt aller­dings nur wenig direkte Daten und die Zahlen schwanken zwischen 0,8% und 29,3% der Betrof­fenen. Gewalt gegen ältere Frauen kommt sowohl im öffent­li­chen Raum als auch in Insti­tu­tionen und inner­halb der Familie vor, es wird aber von einer hohen Dunkel­ziffer ausge­gangen. Gewalt passiert vor allem unbe­merkt oder wird oft nicht als solche wahr­ge­nommen. Persön­liche und soziale Barrieren verhin­dern außerdem, dass Gewalt gegen ältere Frauen „gemeldet“ wird.

Die wich­tigsten Fragen und Antworten zum Thema

Hinweise auf mögliche körperliche Gewalt
Es sind blaue Flecken, Kratzer, Hautabschürfungen oder Verbrennungen zu erkennen, oder die Frau weigert sich Kleidungsstücke abzulegen und verhält sich ängstlich, wenn sich jemand nähern möchte.

Hinweise auf mögliche emotionale/seelische Gewalt
Die Frau wirkt emotional auffallend aufgewühlt oder in sich zurückgezogen, leidet unter Schlaflosigkeit, ist ungewöhnlich schreckhaft/verstört oder unsicher, ist „grundlos“ deprimiert. Es wird in herabwürdigender Weise mit ihr umgegangen.

Hinweise auf mögliche finanzielle Ausbeutung
Es gibt plötzlich Probleme Rechnungen zu bezahlen oder Unternehmungen zu tätigen, die Geld kosten. Es besteht Nahrungsmittelknappheit im Haus, wertvolle Gegenstände fehlen.

Hinweise auf mögliche Einschränkung des freien Willens
Verabredungen mit Freund_innen werden nicht mehr wahrgenommen, Vorhaben und Vereinbarungen abgesagt, geliebte Aktivitäten reduziert. Angehörige schirmen die Betreffende sehr bestimmt gegenüber Besucher_innen ab, Telefonate und Nachrichten werden nicht weitergeleitet.

Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch
Besondere Schreckhaftigkeit, Zurückziehen bei Annäherung, schamhaftes Verhalten bei Berührungen, Nähe wird vermieden, Angehörige zeigen sich Besucher_innen gegenüber misstrauisch.

Hinweise auf mögliche Vernachlässigung
Unzureichende persönliche Hygiene, verschlissene oder beschmutzte Kleidung, keine Frisur, unsaubere Wohnung, fehlende Hilfsmittel, Gewichtsabnahme, schlechter Hautzustand und ausweichende Antworten auf diesbezügliche Nachfragen

  • Seelische oder emotionale Gewalt: z.B. verspotten, auslachen, drohen, Kontakte verwehren, vor anderen demütigen, als Objekt behandeln, ignorieren, …
     
  • Materielle/finanzielle Gewalt: z.B. Einkommen unterschlagen, Bargeld wegnehmen, Besitz ungefragt veräußern, Vorräte plündern, aber auch gewünschte oder notwendige Anschaffungen aus dem Budget der Betreffenden verweigern (aus „Sparsamkeit“)
     
  • Einschränkung des freien Willens: z.B. gewünschte Unternehmungen/ Beschäftigungen verbieten, zu ungewünschten Aktivitäten nötigen, Besuche vorschreiben oder unterbinden, Kleidung oder Aufenthaltsort vorschreiben, Genussmittel entziehen, jemanden einsperren
     
  • Körperliche Gewalt: z.B. zerren, schlagen, stoßen, verbrühen, …
     
  • Sexueller Missbrauch: z.B. zu sexuellen Handlungen nötigen oder dafür benutzen, unangemessene Bilder oder Schilderungen aufzwingen, …
     
  • Vernachlässigung: z.B. Nahrung, Hilfsmittel oder Medikamente vorenthalten, nicht für die Körperpflege oder Reinigung von Kleidung und Umgebung von hilfebedürftigen Menschen sorgen

Oft schweigen ältere Frauen aus Scham oder aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen:

Oft bestehen Gewaltbeziehungen schon über eine sehr lange Zeit. Der Glaube an Veränderung und das Denken in Alternativen sind verloren gegangen.

Viele ältere Frauen haben kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, es fehlen Ressourcen für ein angemessenes Auskommen bzw. Unterkommen. Oft gibt es wenig Verständnis und Unterstützung seitens der erwachsenen Kinder.

Bei Gewalt durch erwachsene Kinder oder Enkel besteht eine besonders große Hemmschwelle, dies vor sich selbst und anderen zuzugeben.

  • Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenn Sie meinen, „da stimmt was nicht“, dann schauen und hören Sie genauer hin.
  • Geben Sie der betreffenden Person zu erkennen, dass Sie bereit sind zuzuhören.
  • Wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, lassen Sie sich und der betreffenden Person Zeit und haben Sie Geduld.
  • Vertrauliche Gespräche brauchen Ruhe und einen geschützten Raum – keinesfalls sollten Sie das Thema eigenmächtig in Gegenwart Dritter oder gar des potenziellen Gewalttäters/der Gewalttäterin ansprechen.
  • Nehmen Sie eine klare Haltung gegen Gewalt ein, aber bleiben Sie sachlich.
Frau mit Notebook
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Mehr Infor­ma­tionen

Für mehr Infor­ma­tionen zum Thema empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Häus­liche Gewalt gegen ältere Frauen"

#schauhin

Unter dem Hashtag #schauhin sensi­bi­li­siert das Rote Kreuz rund um den inter­na­tio­nalen Tag gegen Gewalt an älteren Frauen am 15. Juni für das Thema!

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Bera­tungs­te­lefon Gewalt und Alter: 0699 11 2000 99

vertrau­liche und kosten­lose tele­fo­ni­sche Bera­tung von Pro Senec­tute Öster­reich, online unter www.​pro​sene​ctut​e.​at

Die Pro Senec­tute Hotline ist die erste Ansprech­stelle, wenn Sie

  • selbst Gewalt erfahren
  • Gewalt­hand­lungen gegen ältere Menschen beob­achten
  • befürchten, bei der Betreuung und Pflege von älteren Menschen selbst Gewalt anzu­wenden – zu Hause oder in Pfle­ge­ein­rich­tungen
  • allge­meine Fragen zum Thema haben
  • Infor­ma­tionen zu weiteren Unter­stüt­zungs­ein­rich­tungen wünschen

Frau­en­hel­pline: 0800 222 555
Online unter www.​fra​uenh​elpl​ine.​at.
Die Frau­en­hel­pline gegen Gewalt bietet rund um die Uhr Infor­ma­tionen, Hilfe­stel­lungen, Entlas­tung und Stär­kung – auch in Akut­si­tua­tionen.

Tele­fon­seel­sorge: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr
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