Wir sind da Ö Österreich

Wir übernehmen Verantwortung und schaffen Vertrauen – und wollen dabei stets als Vorbilder fungieren.

 

So steht es im Leitbild des Roten Kreuzes geschrieben. Dementsprechend ist auch das Handeln innerhalb sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen oberste Maxime für alle freiwilligen und beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes in der Steiermark. 

Gestützt wird diese Maxime durch eine Verhaltensrichtlinie, beschlossen in der 246. Präsidentenkonferenz und gültig für alle freiwilligen und beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes. 

Verhaltensrichtlinie des Österreichischen Roten Kreuzes

Sollten Sie Hinweise wahrnehmen, die auf einen Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen oder die Verhaltensrichtlinie hinweisen, stehen Ihnen folgende Ansprechmöglichkeiten zur Verfügung.

Anfragen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!   

Mag. Sylvia Müller-Trenk
Ombudsfrau

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde im Roten Kreuz Steiermark eine Whistleblower-Stelle eingerichtet. Diese ist erreichbar unter:

Whistleblower-Stelle
Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark

Unser Hinweisgebersystem umfasst den im §3 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) genannten sachlichen Geltungsbereich vornehmlich für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. Öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten gemäß den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches
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