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Berufsmodul für die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Sanitäter*in

gemäß Sanitätergesetz BGBl. Nr. 30/2002

Voraussetzung für die berufsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Sanitäter*in ist nach § 43 des Sanitätergesetzes zusätzlich zur Ausbildung zum/r Rettungs- oder Notfallsanitäter*in die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls. Dieses beleuchtet vor allem wichtige rechtliche Aspekte im Arbeits- und Sozialrecht, stellt die Einrichtungen des Gesundheitswesens mit den dazugehörenden Berufsgruppen vor und bringt die Grundregeln der Dokumentation nahe.

Unser Berufsmodul ist ein laufender E-Learning Kurs, in welchen Sie jederzeit einsteigen können. Er beinhaltet 40 Unterrichtseinheiten, die in Form von sieben digitalen Lernpaketen & Lernzielkontrollen absolviert werden - ohne Präsenzphasen bei gleichzeitig hoher Flexibilität nach Ihren Bedürfnissen.

Berufsmodul gemäß § 43 Sanitätergesetz BGBl. I Nr. 30/2002
Berufsmodul gemäß § 43 Sanitätergesetz BGBl. I Nr. 30/2002
  • Rettungssanitäter*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Die Absolvierung des Berufsmoduls lässt sich flexibel an Ihre Lebensumstände anpassen - ohne verpflichtende Präsenzveranstaltungen. Sie entscheiden, wann, wo und wie Sie das E-learning ablegen wollen. Nur die Abschlussprüfung findet Vorort in unserem Ausbildungszentrum statt.

    Inhalte des Berufsmoduls:

  • Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: 25 Unterrichtseinheiten
  • Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens: 10 Unterrichtseinheiten
  • Dokumentation: 5 Unterrichtseinheiten

Eine Übersicht und Anmeldemöglichkeit zu einem der zahlreichen Prüfungstermine im laufenden Jahr erhalten Sie, nachdem Sie alle Lernpakete und Lernzielkontrollen des E-Learnings erfolgreich absolviert haben. Der Prüfungstermin kann von Ihnen frei gewählt werden!

Onlinekurs

  • Für das Einreichen bei einer Förderstelle benötigen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag, diesen können Sie hier anfordern: 

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