Neues Wiener Veranstaltungsgesetz
Neues Wiener Veranstaltungsgesetz (Wr VG) ab 1.12.2020 - mit diesem Tag tritt in Wien ein komplett neues VG in Kraft, das gravierende Änderungen zur bisher geltenden Rechtslage bringen wird.

Inhalte
- neuer Öffentlichkeits-Begriff, dadurch anderer Geltungsbereich des Gesetzes
- Komplettes VeranstaltungsstättenG ersatzlos aufgehoben - nunmehr "Stand der Technik" maßgebend
- Was ist "Stand der Technik" (im Gesetz nicht geregelt)
- völlig neue Zuordnung der Veranstaltungsarten
- neue Ausnahmen
- neu: anzeigepflichtige, ambulante Veranstaltungen
- neue Durchführungsvorschriften (Sicherheitskonzept, ... , Aufsichtsperson, Sperrzeiten, ...)
- neu: Selbstüberprüfung
um nur einige Beispiele zu nennen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich upzudaten!
Zum Workshop erhalten Sie eine ausführliche Präsentation.
VORTRAGENDER:
Univ.-Lektor Dr. Mag. Klaus Christian Vögl
ist Unternehmer im Bereich Veranstaltungsorganisation und ausgewiesener Experte im Veranstaltungsrecht
Termine & Kosten
Kurskosten:
€ 179,- (inkl. USt.)
Termine:


Georg Geczek MBA
Leiter Competence Center Event Safety Management
Georg Geczek
Karl-Schäfer-Straße 8
1210
Wien
01/79 580-3707
georg.geczek@w.roteskreuz.at