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Ausbildungskurs Erste Hilfe

Als Pädagoge/Pädagogin bzw. Lehramtsstudent:in oder Person mit einer qualifizierten pädagogischen Ausbildung können Sie sich mit diesem Seminar zum/zur Lehrbeauftragten ausbilden lassen und im Auftrag des Österreichischen Kreuzes Erste-Hilfe-Kurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchführen.

Österreich, Wien, März 2019: Freizeitunfälle zählen zu den häufigsten Unfallursachen in Österreich. Nach dem die Person aus der Gefahrenzone gerettet wurde, muss bei einem Atem-Kreislauf-Stillstand, nach dem oder während der Notruf verständigt wurde, schnell mit der Herzdruckmassage begonnen werden. Durck Drücken auf den Brustkorb wird Blut wieder in das Gehirn (und in andere Organe) gepumpt. Achte bei der Wiederbelebung auf einen festen Untergrund und führe sie so lange durch, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Ziel

Nach einer Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse werden die 5 Kapitel der Ersten Hilfe gemeinsam erarbeitet und die praktischen Maßnahmen intensiv in Kleingruppen trainiert. Medizinische Hintergrundinformationen werden bei einem Fachvortrag durch einen Ausbildungsarzt / eine Ausbildungsärztin im Rahmen des Ausbildungskurses vermittelt. Besonders in der zweiten Kurshälfte, wird vermehrt auf die selbständige Umsetzung eines Erste-Hilfe-Kurses und das eigenständige Unterrichten von Erster Hilfe gelegt.
 

Inhalte

  • Kern- und Erweiterungsstoff der Ersten Hilfe
  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Regloser Notfallpatient
  • Akute Notfälle
  • Wunden
  • Knochen- und Gelenksverletzungen
  • Unfallverhütende Maßnahmen
  • Erste Hilfe in der Schule
     

Voraussetzung

  • Pädagogen/Pädagoginnen aller Schultypen und Ausbildungseinrichtungen
  • Lehramtsstudent:innen
  • Personen mit qualifizierter pädagogischer Ausbildung
  • Es wird dringend empfohlen, vor der Kursteilnahme einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Grundkurs zu absolvieren.
  • Bereitschaft für das ÖJRK Kurse zu halten,
     

Trainer:innen

Peter Ebner
Julia Schuster


Seminarbeitrag

Teilnahmekosten für das Seminar werden i.d.R. von der entsendenden Landesleitung getragen. Die Übernahme der Reise- und Übernachtungskosten müssen im Vorfeld mit der Landesleitung bzw. dem Dienstgeber abgeklärt werden.

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