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Compliance - mehr als nur ein Wort

Gesetzen, Regeln und Richtlinien sind das Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Das gilt auch für NGOs.
Gesetzen, Regeln und Richtlinien sind das Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Das gilt auch für NGOs. © Fotolia/EtiAmmos

Die Grundsätze und das Leitbild des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) bilden Rahmen und Leitfaden für alle Tätigkeiten in unserer Organisation. Sie geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darüber hinaus Halt und Orientierung, damit sie sich mit Begeisterung für das Wohl anderer einsetzen können. Das Handeln aller Mitarbeiter orientiert sich selbstverständlich an den Grundsätzen und dem Leitbild des ÖRK. Dennoch können Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit auf Situationen stoßen, in denen unklar ist, ob ihr Verhalten mit den Grundsätzen, dem Leitbild und den relevanten Gesetzen in Einklang steht.

Die ÖRK-Verhaltensrichtlinie dient hierfür der Orientierung und greift Aspekte auf, die aus Sicht des ÖRK besonders bedeutsam sind. Ziel der Verhaltensrichtlinie ist es, grundsatzwidriges, korruptes oder auf andere Weise rechtswidriges Verhalten innerhalb der gesamten Rotkreuz-Organisation in Österreich zu verhindern. Sie soll daher den Mitarbeitern des ÖRK als leicht verständliche Handlungsanleitung dienen und ein generelles Bewusstsein für rechtlich und ethisch korrektes Verhalten schaffen. Darüber hinaus trägt sie auch dazu bei, die Integrität der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu schützen. Alle Mitarbeiter haben die Richtlinien jederzeit im Umgang mit Patienten, Geschäftspartnern, Kunden, Spendern, anderen Mitarbeitern sonstigen internen und externen Personen sowie Institutionen zu beachten.

Univ.-Prof. DDr. Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. Portrait in Uniform.
Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer

"Die Interessen des Roten Kreuzes stehen stets über den persönlichen Interessen". 

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Verhaltensrichtlinie oder sonstigen Compliance-Anliegen können sich Mitarbeiter_innen an die jeweilige Geschäftsführung bzw. Ombudsstelle in ihrem Bundesland bzw. ihrer Organisationseinheit wenden. Anlaufstellen gibt es in jedem Landesverband und im Generalsekretariat.

Ombudsstellen in den Bundesländern

Burgenland:

Kärnten:

Niederösterreich:

Oberösterreich:

Salzburg:

Steiermark:

Tirol:

Vorarlberg:

Wien:

Generalsekretariat und Blutspendezentrale für W, NÖ, Bgld

Porträt Christine Marek, Compliance Beauftragte

Als Ombudsstelle für das Generalsekretariat ist Frau Christine Marek jederzeit für freiwillige und hauptberufliche Mitarbeiter_innen, Zivildienstleistende oder Teilnehmer_innen des Freiwilligen Sozialjahres da. Sie hat langjährige Erfahrung in der Privatwirtschaft, Politik und als Betriebsrätin und ist Konsulentin im Profit und Nonprofit-Bereich. Sie kennt und begleitet das Rote Kreuz seit Jahren als Unterstützerin der Kinderburg Rapottenstein und hat auch weitere ehrenamtliche Vorstandsfunktionen zum Beispiel bei Kinder in Wien, MiA und der FH Campus Wien. Christine Marek ist telefonisch oder per Mail erreichbar. Anfragen werden natürlich streng vertraulich behandelt.

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