Das Rote Kreuz ist der einzige Schutz, den die Helfer in Kriegsgebieten haben. Deshalb ist die missbräuchliche Verwendung des Schutzzeichens lebensgefährlich.
Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen.
In bewaffneten Konflikten ist die Verwendung des Emblems zu Schutzzwecken nur erlaubt für:
- Die Sanitätsdienste der Streitkräfte.
- Die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die von ihrer Regierung ordnungsgemäß anerkannt und ermächtigt wurden, die Sanitätsdienste der Streitkräfte zu unterstützen.
- Diese Nationalen Gesellschaften dürfen das Wahrzeichen zu Schutzzwecken lediglich für den Teil ihres Personals und ihrer Ausrüstung verwenden, der in Kriegszeiten die offiziellen Sanitätsdienste unterstützt, insofern dieses Personal und Material für die
- gleichen Aufgaben wie die Sanitätsdienste eingesetzt werden und den militärischen Gesetzen und Vorschriften unterliegen.
- Zivile Krankenhäuser und andere Sanitätseinheiten, die als solche von ihrer Regierung anerkannt und von ihr ermächtigt sind, das Wahrzeichen zu Schutzzwecken zu verwenden.
- Andere freiwillige Hilfsgesellschaften (unter den gleichen Bedingungen wie die Nationalen Gesellschaften).
In Friedenszeiten dürfen die Sanitätsdienste der Streitkräfte und die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften das Schutzzeichen für den Teil ihrer Ausrüstung (z.B. Rettungsfahrzeuge) verwenden, die im Konfliktfall eingesetzt wird.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften dürfen das Rotkreuz- bzw. das Rothalbmondzeichen jederzeit und ohne Einschränkungen benützen.