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Rotes Kreuz Kärnten erhält rund 1 Million Euro für Katastrophenvorsorge

Die Kärntner Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 25. März 2025 beschlossen, dem Roten Kreuz Kärnten aus dem Zweckzuschussgesetz des Bundes rund 1 Million Euro zuzuweisen. Diese Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Investitionen in die Katastrophenvorsorge verwendet werden.​

Gemäß dem Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen stellt der Bund jährlich 18 Millionen Euro für die Länder bereit, um die Leistungsfähigkeit von Rettungsorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall zu stärken. Für Kärnten bedeutet dies einen jährlichen Zweckzuschuss von 1.367.116 Euro, der unter den anerkannten Rettungsorganisationen des Landes aufgeteilt wird. ​

Die zugewiesenen Mittel dürfen ausschließlich für spezifische Investitionen verwendet werden, darunter der Ankauf von Einsatzfahrzeugen, Einsatzmitteln sowie Ausrüstung und Infrastruktur zur Katastrophenvorsorge. Es ist wichtig zu betonen, dass diese finanziellen Zuwendungen nicht zur Deckung laufender Kosten im Rettungsdienst verwendet werden dürfen.​

Dr. Martin Pirz, Präsident des Roten Kreuzes Kärnten, äußerte sich dazu: „Wir sind dankbar für die Unterstützung, die es uns ermöglicht, unsere Ausstattung für den Katastrophenschutz zu verbessern. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass diese Mittel nicht zur Behebung der finanziellen Herausforderungen im Rettungsdienst beitragen. Die steigenden Kosten in diesem Bereich erfordern zusätzliche finanzielle Mittel, um den gewohnten Standard unserer Dienstleistungen aufrechterhalten zu können.“ ​

Das Rote Kreuz Kärnten wird weiterhin mit den zuständigen Stellen zusammenarbeiten, um Lösungen für die finanziellen Herausforderungen im Rettungsdienst zu finden und gleichzeitig die Katastrophenvorsorge im Land zu stärken.

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