Whistleblower-Stelle
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurde im Roten Kreuz Kärnten eine Whistleblower-Stelle eingerichtet. Diese ist erreichbar unter:
Unser Hinweisgebersystem umfasst den in diesem Bundesgesetz (§ 3 HSchG) genannten sachlichen Geltungsbereich vornehmlich für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:
1. Öffentliches Auftragswesen,
2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
3. Produktsicherheit und -konformität,
4. Verkehrssicherheit,
5. Umweltschutz,
6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
8. öffentliche Gesundheit,
9. Verbraucherschutz,
10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches.
Entsprechend § 13 Abs. 4 HSchG wurde die Planung, Einrichtung und Betreibung der Whistleblower-Stelle an ein befugtes Drittunternehmen (Rechtsanwaltskanzlei) ausgelagert, womit die Vertraulichkeit der Identität vom Hinweisgeber und Dritter, welche in der Meldung erwähnt werden, gesetzeskonform gewahrt bleibt.
Die vom HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geforderten Voraussetzungen an ein Hinweisgebersystem (Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Verschwiegenheit, Datenschutz, etc.) werden dadurch in Anbetracht der hohen Anforderungen und Standards an die österreichische Rechtsanwaltschaft in jedem Fall zur Gänze gewährleistet und erfüllt.
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER.