Bei einer Katastrophe obliegen die behördliche Katastrophenhilfe und Einsatzleitung in der Regel den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Bürgermeistern, sofern Lokalereignisse vorliegen. Bei Großkatastrophen geht die Zuständigkeit auf die Landesregierungen über. In Österreich kann ein Notstand von der jeweils zuständigen Behörde für das betroffene Gebiet ausgerufen werden. Damit treten spezielle gesetzliche Regelungen in Kraft, um die Auswirkungen für die betroffenen Menschen leichter in den Griff zu bekommen. Die Ämter der Landesregierungen übernehmen im Auftrag der Landeshauptleute die Koordination der Katastrophenhilfe.
In operativer Hinsicht stützen sich die Länder überwiegend auf die freiwilligen Einsatzorganisationen, die teils im behördlichen Auftrag und teils aus eigenem Ermessen an der Bewältigung der Katastrophenhilfe mitarbeiten und von der Behörde unterstützt werden. In erster Linie ist die Bekämpfung von Katastrophen in Österreich Aufgabe der Feuerwehr, des Roten Kreuzes, das für die gesamte Sanitätslage zuständig ist, und der anderen Rettungsorganisationen. Um auch Freiwillige unter der Zivilbevölkerung einbinden zu können, wurde 2007 das Team Österreich unter der Leitung des Roten Kreuzes und Ö3 gegründet.
Bundesbehörden
Bundesbehörden wirken im Rahmen ihrer speziellen Aufgaben an der Katastrophenhilfe der Länder mit. Als oberste Behörde ist in Österreich das Bundesministerium für Inneres (BMI) zuständig. In überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen auch durch das Bundeskanzleramt. Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Januar 2004 wurde ein Koordinationsausschuss für das SKKM eingerichtet, der alle Bundesministerien und Bundesländer sowie Einsatzorganisationen und Medien unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit einschließt.
Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums (BMEIA).
Das Österreichische Bundesheer hält im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) rund um die Uhr Soldaten bereit, die im Notfall binnen weniger Stunden oder Tage zum Einsatz kommen. Bei großen und länger andauernden Katastrophenfällen können die Helfer_innen des Bundesheeres die zivilen Einsatzkräfte unterstützen und Schutz und Hilfe für die Bevölkerung gewährleisten.
Bilaterale Abkommen
Darüber hinaus hat Österreich mit zahlreichen Staaten bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen abgeschlossen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.
Der europäische Katastrophenschutzmechanismus
Österreich beteiligt sich als Mitgliedsstaat der Europäischen Union am EU-Katastrophenschutzmechanismus, auch bekannt als „EU Civil Protection Mechanism“. Das ist das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in der Katastrophenbewältigung. Die „Einsatzzentrale“ für die Koordination des Mechanismus mit den Mitgliedsstaaten ist das Emergency Response Coordination Centre (ERCC) in Brüssel. Für die operative Abwicklung der Hilfseinsätze werden in den Mitgliedsstaaten strukturierte Hilfseinheiten, sogenannte Module, vorgehalten. Im Katastrophenfall kann das betroffene Land ein Hilfeersuchen an das ERCC schicken (den Mechanismus aktivieren), das dann das Ersuchen an die Mitgliedsländer weiterleitet und die einlangenden Hilfsangebote koordiniert. Das ÖRK besitzt ebenfalls entsprechende Module (Medizinische Versorgung und Trinkwasseraufbereitung), die über den Staat Österreich im Rahmen des EU-Mechanismus für betroffene Länder zur Verfügung gestellt werden können.