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Neu: Unabhängige Grundsatzkommission

Das Rote Kreuz hat eine Kommission gegründet, die sich mit strategischen und grundsätzlichen Fragen beschäftigen soll.

„Die Präsidentenkonferenz des Österreichischen Roten Kreuzes hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 eine ‚Unabhängige Grundsatzkommission‘ ins Leben gerufen. Aufgabe dieser Kommission ist die Beschäftigung mit wichtigen strategischen und grundsätzlichen Fragen, die für das gesamtösterreichische Rote Kreuz von Bedeutung sind und die einer eingehenden Beratung und fundierten thematischen Auseinandersetzung bedürfen.

Als Vorsitzende dieser Kommission konnte die frühere Präsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes und Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein gewonnen werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission sind Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier, Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Karl-Franzensuniversität Graz, sowie der ehemalige Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes Dr. Werner Kerschbaum.

Die Unabhängige Grundsatzkommission, die ihre Aufträge von der Präsidentenkonferenz des Österreichischen Roten Kreuzes erhält und diese berät, beschäftigt sich derzeit einerseits mit Fragen von zeitgeschichtlicher Bedeutung für das Österreichische Rote Kreuz und andererseits mit Fragen, die die Rotkreuz-Satzungen und –Grundsätze betreffen.

Dazu zählt etwa die Frage nach der Rolle von Dr. Burghard Breitner, erster Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes nach dem zweiten Weltkrieg, als Arzt im Dritten Reich, oder die Frage, ob bestimmte einschränkende Kriterien bei der Wahl von Rotkreuz-Funktionären nach den Rotkreuz-Grundsätzen und Satzungsbestimmungen zulässig sind.

Die Unabhängige Grundsatzkommission erstattet ihre Berichte und Empfehlungen an die Präsidentenkonferenz des Österreichischen Roten Kreuzes. Es liegt dann an der Präsidentenkonferenz, auf Basis dieser Empfehlungen geeignete Maßnahmen zu beschließen.“

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