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Krise in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten ©IFRC

Dringender Appell zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts

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Das Humanitäre Völkerrecht (HVR) versucht die Effekte bewaffneter Konflikte einzudämmen. Es schützt Menschen, die nicht oder nicht mehr an dem bewaffneten Konflikt teilnehmen, und begrenzt Mittel und -methoden, die eingesetzt werden dürfen. Das HVR zu schützen und für seine Achtung zu sorgen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bei seinen Einsätzen weltweit.

Am Abend des 17. Oktobers wurde das Al-Ahli-Arab-Spital in Gaza schwer beschädigt, hunderte Menschen wurden getötet.

Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes, mahnt einmal mehr zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts: „Das humanitäre Völkerrecht muss bei bewaffneten Konflikten eingehalten werden. Krankenhäuser, die Zivilbevölkerung, Einsatzkräfte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von humanitären Organisationen müssen geschützt werden. Die Verletzung des humanitären Völkerrechts führt dazu, dass das Leid noch größer wird und gleichzeitig weniger Hilfe geleistet werden kann, weil die Sicherheit der Hilfskräfte nicht gewährleistet ist.“

Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes betont in seinem Statement ebenfalls: „Krankenhäuser sollten Zufluchtsorte sein, um menschliches Leben zu erhalten, und nicht Schauplätze von Tod und Zerstörung. Keine Patientin und kein Patient sollte in einem Krankenhausbett getötet werden. Gesundheitspersonal darf bei dem Versuch, andere zu retten, nicht selbst in Gefahr geraten.“

Der Hilfsbedarf ist enorm und wird noch weiter ansteigen, wenn die Feindseligkeiten anhalten. Das Rote Kreuz appelliert an alle Parteien, Zurückhaltung zu üben, ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht einzuhalten und die Zivilbevölkerung zu schützen - was auch weiterhin der Kern unseres täglichen Handelns bleiben muss. Dabei gibt es keine Hierarchie bei Schmerz und Leid. Die Regeln sind dazu da, die Menschlichkeit in den dunkelsten Momenten zu bewahren, und sie müssen dringend befolgt werden.
 

Mitarbeiter:innen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung im Einsatz in Israel und im Gazastreifen getötet
Der Palästinensische Rote Halbmond und Magen David Adom in Israel sind rund um die Uhr im Einsatz, um den Betroffenen zu helfen. Ihre Mitarbeiter:innen und Freiwilligen riskieren jeden Tag ihr Leben, um andere zu retten. Bei der Ausübung ihrer humanitären Arbeit wurden Kolleg:innen beider nationaler Gesellschaften getötet.

„Ich bin zutiefst erschüttert über den Tod der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Israel und im Gazastreifen. Sie haben sich beispielhaft für Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt, die von den Kampfhandlungen betroffen und dringend auf Hilfe angewiesen sind. Dabei mussten sie ihr Leben lassen. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist wie eine Familie –  wir arbeiten alle nach den gleichen Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit. Humanitäre Helferinnen und Helfer müssen geschützt werden! Mein herzliches Beileid gilt den Familien und Angehörigen der Verstorbenen“, so Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. 

#NotATarget
Als wesentlicher Teil des Völkerrechts beinhaltet das humanitäre Völkerrecht während Zeiten bewaffneter Konflikte Bestimmungen zur Beschränkung der Methoden und Mittel sowie zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen – darunter fallen auch die Helfer:innen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Durch das Tragen der Schutzzeichen Rotes Kreuz, Roter Halbmond oder Roter Kristall werden die Helfer:innen einerseits von jenen Menschen, die Hilfe benötigen und andererseits von den Streitkräften erkannt. Menschen, ebenso wie entsprechende Gebäude, die mit dem Schutzzeichen gekennzeichnet sind, dürfen laut den Genfer Abkommen nicht angegriffen werden. Die missbräuchliche Verwendung der Schutzzeichen ist strafbar.
 

Was sind die Regeln des Krieges

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