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120 Millionen für neue Pflegemaßnahmen

©ÖRK/LV NÖ/Florian Schodritz

Am Mittwoch, 24.5.2023, präsentierte die Bundesregierung 18 weitere Maßnahmen für die Pflege, für die bis Ende 2024 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen. „Einige Punkte, die wir bereits seit Jahren einfordern, werden im neuen Paket berücksichtigt. Das sind positive Signale. Das Ziel muss aber sein, dass langfristige Strukturen geschaffen werden, um den Beruf für neue Pflegekräfte attraktiv zu gestalten. Jede und jeder, der in Österreich im Pflegeberuf arbeiten möchte, sollte sich willkommen fühlen“, sagt Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes.

Dass bei ausländischen Pflegekräften die Anerkennung ihrer Ausbildung und Gesamtqualifikation erleichtert wird, sei hinsichtlich der benötigten Arbeitskräfte eine richtige Entscheidung. Mit dem Projekt „Migrants Care“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) bestehend aus Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Integrationsfonds haben Migrantinnen und Migranten außerdem die Möglichkeit, sich mit fachsprachlichem und fachspezifischem Unterricht auf die Ausbildung in diesem zukunftsträchtigen Berufsfeld vorzubereiten. „Migrants Care läuft sehr erfolgreich. Der Bedarf an Kursplätzen nimmt stets zu. Wir sind daher froh, dass Bundesministerin Raab nun diese Maßnahme auf weitere Bundesländer ausdehnen und das Kursangebot aufstocken möchte“, so Opriesnig weiter.

Finanzierung muss langfristig gesichert werden

Die Anhebung der Förderung in der 24-Stunden-Betreuung auf 800 Euro, die finanzierte Ausweitung der Hausbesuche von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal als qualitätssichernde Maßnahme auf vier pro Jahr ist zu begrüßen. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre auch die Anhebung der Einkommensgrenze von derzeit 2.500 auf 3.900 Euro, um den Wertverlust seit der letzten Anpassung im Jahr 2007 auszugleichen.

Die langjährige Forderung des Roten Kreuzes, dass diplomierte Pflegekräfte die Ersteinstufung des Pflegegeldanspruchs und Erstverordnungen von Medizinprodukten vornehmen können, werten den Beruf zusätzlich auf. Positiv ist zudem, dass pflegende Angehörige für den Erhalt des Angehörigenbonus nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben müssen. Rotkreuz-Generalsekretär Opriesnig: „Für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist in Zukunft aber eine jährliche Indexanpassung notwendig. Durch die Möglichkeit, Ersteinstufungen und Erstverordnungen durchzuführen, wird der Beruf der diplomierten Pflegekräfte zudem aufgewertet. Mit diesen Maßnahmen im Gepäck und der Aufgabe, für eine langfristige und stabile Finanzierung in diesem Bereich zu sorgen, ließen sich von der Bundesregierung tiefgreifende Strukturen entwickeln, um dem prognostizierten Engpass an Pflegekräften entgegenzuwirken.“

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