Regeln im Krieg
Das humanitäre Völkerrecht bildet einen wesentlichen Teil des Völkerrechts. Es ist eine Zusammensetzung von Regeln, die darauf abzielen, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu verringern.
Die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts
Gegründet auf humanitäre Anliegen bezieht sich das humanitäre Völkerrecht auf Zeiten bewaffneter Konflikte und beinhaltet Bestimmungen sowohl zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, als auch zur Beschränkung der von den Konfliktparteien eingesetzten Kriegsmethoden und –mittel:
Schutz von Zivilpersonen
Die Konfliktparteien müssen jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterscheiden. Angriffe dürfen nur gegen militärische Ziele gerichtet sein.
Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens und ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit. Sie sind unter allen Umständen zu schützen und mit Menschlichkeit zu behandeln, ohne jegliche ihnen zum Nachteil gereichende Unterscheidung.
Verwundete und Kranke sind von derjenigen Konfliktpartei, welche sie in ihrer Gewalt hat, zu bergen und zu pflegen. Sanitätspersonal und -einrichtungen, Sanitätstransportmittel und Sanitätsmaterial sind zu schonen.
Gefangen genommene Kombattanten und Zivilisten, die sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befinden, haben Anspruch auf Achtung ihres Lebens, ihrer Würde, ihrer persönlichen Rechte und ihrer politischen, religiösen und anderweitigen Überzeugungen.
Diese Personen sind vor jeglichen Gewalthandlungen oder Repressalien zu schützen. Sie haben Anspruch auf Nachrichtenaustausch mit ihren Familien und auf Hilfeleistungen. Jedes Individuum hat Anspruch auf grundlegende Rechtsgarantien.
Weder die Konfliktparteien noch die Angehörigen ihrer Streitkräfte haben uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl der zur Kriegführung eingesetzten Methoden und Mittel – so ist der Einsatz jeglicher Waffen und Kampfmethoden verboten, wenn dadurch voraussichtlich unnötige Verluste und übermäßiges Leiden bewirkt werden.
Geltungsbereich des Humanitären Völkerrechts
Das humanitäre Völkerrecht (HVR) gilt nur in bewaffneten Konflikten.
Es tritt mit dem Ausbrechen eines Konflikts in Kraft und gilt gleichermaßen für beide Seiten, unabhängig davon, wer mit den Kampfhandlungen begann.
Das HVR unterscheidet zwischen internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten. Internationale bewaffnete Konflikte sind solche, an denen mindestens zwei Staaten beteiligt sind. Im Falle von nicht internationalen bewaffneten Konflikten müssen alle am Konflikt beteiligten Parteien (auch organisierte nichtstaatliche Gruppen) das humanitäre Völkerrecht einhalten.
In der sudanesischen Provinz Darfur wird seit Jahren ein innerstaatlicher, nicht internationaler Konflikt um die begrenzten Wasservorkommen und Weideland ausgetragen. Die Konfliktparteien sind Rebellen– und Regierungstruppen, die durch arabische Milizen unterstützt werden.
Immer wieder kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Etwa 200.000 Menschen sind seit 2003 aus dem Sudan in den benachbarten Tschad geflohen und ungefähr zwei Millionen Vertriebene sind innerhalb des Sudan auf der Flucht. Schätzungen zufolge hat der Konflikt 200.000 Menschenleben gefordert.
Alle Konfliktparteien sind zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts verpflichtet. Dennoch leiden vor allem unbeteiligte Zivilisten, die aus ihren Dörfern vertrieben werden oder gar noch in den Flüchtlingscamps angegriffen werden, unter den kriegerischen Auseinandersetzungen.
Das Internationale Komitee vom Roten Keuz (IKRK) appelliert regelmäßig an die Konfliktparteien, die Regeln des Krieges wie sie das HVR festschreibt, zu wahren.
Menschenrechte
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Humanitären Völkerrecht
Das Rote Kreuz ist keine "Menschenrechtsorganisation" im klassischen Sprachverständnis - seine Basis liegt im humanitären Völkerrecht.
Die Grenzen zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten werden allerdings immer fließender. Denn viele der schwelenden bewaffneten Konflikte von heute sind oftmals von Unruhen und kriminellen Handlungen nur noch schwer zu unterscheiden. Während Menschenrechtskonventionen in der Regel in einem Rechtsstaat gut funktionieren, sind sie jedoch nicht krisensicher: Wenn ein Staat aufgrund von Unruhen den Ausnahmezustand verhängt, können viele Menschenrechte "derogiert", für nicht anwendbar erklärt werden.
Das humanitäre Völkerrecht hingegen ist gerade für den Krisenfall gemacht:
- Es soll den Schutz grundlegender Menschenrechte gerade im Konfliktfall sichern.
- Die Mindestregeln des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sind identisch.
UNTERRICHTSMODULE FÜR JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE