Unter Knochen- und Gelenkverletzungen sind alle Verletzungen zusammengefasst, die mit Knochen und/oder Gelenken zusammenhängen, wie Verstauchung, Verrenkung und Knochenbrüche.
Eine Verstauchung kann alle Gelenke betreffen, tritt jedoch besonders oft am Knöchel auf. Sie entsteht, wenn die gelenkbildenden Knochen durch Gewalteinwirkung kurz gegeneinander verschoben oder verdreht werden, dann aber sofort wieder in die ursprüngliche Stellung zurückkehren. Auslöser ist oft das klassische Umknicken des Fußes.
Bei der Verrenkung verliert der Knochen durch Gewalteinwirkung den Zusammenhalt im Gelenk, der Gelenkkopf wird also aus der Pfanne herausgerissen bzw. herausgestoßen und verbleibt in der abnormen Stellung.
Beim Knochenbruch bricht durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung der Knochen.
Wie erkenne ich eine mögliche Knochen- / Gelenkverletzung?
Der/die Ersthelfer:in kann meist nicht genau feststellen, um welche Art von Verletzung es sich handelt. Meist geht eine Knochen- oder Gelenkverletzung mit Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen einher.
Wie leiste ich Erste Hilfe? Wie kann ich bei einer Knochen- / Gelenkverletzung helfen?
Ruhigstellen: Betroffene Körperteile sollen ruhiggestellt werden, um Schmerzen zu lindern und weitere Verletzungen zu vermeiden, da jede Bewegung schmerzhaft sein kann. Bei Arm- bzw. Schulterverletzungen kann für die Entlastung zusätzlich ein Armtragetuch (Dreiecktuch) angelegt werden.
Bei Verletzungen des Unterarmes kann zur zusätzlichen Stabilisierung eine Dreiecktuchkrawatte oberhalb des verletzten Unterarmes um die verletzte Person gebunden werden.
Dies verhindert ein versehentliches seitliches Verrutschen des Armes. Bei einer möglichen Verstauchung empfiehlt es sich, den betroffenen Körperteil zur Linderung der Schwellung hoch zu lagern.
Kühlen: Da bei Knochen- und Gelenkverletzungen Schwellungen auftreten, können kühlende Umschläge Schmerz und Schwellung lindern. Zur Kühlung können feuchte Tücher, Kühlelemente etc. verwendet werden. Gefrorenes nicht direkt auf die Haut legen.
Beengendes entfernen/lockern: Da es zu Schwellungen kommen kann, an der betroffenen Extremität Schmuck (Uhren, Armbänder, Ringe etc.) entfernen und Schuhbänder/-schnallen lockern.
Weitere Versorgung:
Bei Verrenkungen bzw. Knochenbrüchen ist es immer notwendig, dass ein:e Arzt/Ärztin weiterführende Untersuchungen und Behandlungen durchführt. Bei Brüchen kann aufgrund von Bewegungseinschränkung und starker Schmerzen der Notruf notwendig sein. Vor allem bei einer Verletzung des Oberarms, der Hüfte oder des Beines ist aufgrund möglicher verletzter Gefäße/starker Schmerzen der Notruf 144 abzusetzen.
Bei einer Verstauchung ist eine Versorgung im Krankenhaus bei starken Schmerzen notwendig bzw. wenn nach einigen Tagen keine Besserung eintritt.