Was kann ich bei einem psychiatrischen Notfall tun?
LOOK: Um zu einer Einschätzung der Situation zu gelangen, orientieren wir uns an vier Parametern:
- Das eigene Bauchgefühl ist ein sehr zuverlässiger innerer Ratgeber.
- Die Intensität der Verhaltensänderung kann wichtige Informationen liefern.
- Die Kontaktfähigkeit der Person, also ob und wie nachvollziehbar die Person reagiert.
- Ob eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Je mehr die vier Parameter ausgeprägt sind, desto eher handelt es sich um eine Situation mit akutem Handlungsbedarf. Spätestens bei Selbst- oder Fremdgefährdung gilt es, rasch Hilfe zu holen und den Notruf 144 zu wählen, um eine ärztliche Versorgung herbeizuführen.
LISTEN: Eine unterstützende und offene Grundhaltung ist sehr wichtig für betroffene Personen. Am besten kann das durch aktives Zuhören vermittelt werden. Aktives Zuhören bedeutet zu signalisieren, dass man für die Person da ist und ihr die volle Aufmerksamkeit schenkt. Sehr wichtig ist dabei die nonverbale Kommunikation:
- Augenkontakt, Nicken, offene und zugewandte Körperhaltung
- angemessene Distanz: Berührungen nur, wenn angebracht
Bei der verbalen Kommunikation gilt folgendes:
- Nachfrage, Wiederholung, Bestärkung
Aber auch hier ist grundsätzlich immer zu beachten: Selbstschutz vor Fremdschutz.
In Situationen mit akuter eigener Bedrohung für Leib und Leben, soll man sich an einen sicheren Ort begeben und sofort den Notruf 144 wählen.
LINK: Unterstützung wird bei psychiatrischen Notfällen in vielen Fällen über das Hinzuziehen des Rettungsdienstes geleistet. Damit wird eine rasche medizinische Versorgung herbeigeführt, um schlimmere Folgeschäden zu vermeiden. Hier gilt, dass
Zuwendung und Verständnis, aber auch konsequentes Hilfeholen, wenn notwendig, sich nicht gegenseitig ausschließen.
- Betroffene Personen sollen nach Möglichkeit eingebunden werden. Sie selbst wissen häufig am besten, wer gut helfen kann oder was als hilfreich empfunden wird. Ist das allerdings nicht möglich, kann es in manchen Situationen auch notwendig sein, eigenständige Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen und den Notruf zu wählen. Das gilt vor allem in Situationen mit Selbst- oder Fremdgefährdung.
- Krisenhotlines können gegebenenfalls auch Ersthelfer:innen bei dem weiteren Vorgehen und bei Entscheidungen helfen. Bei Bedarf ist bei einem psychiatrischen Notfall der Notruf 144 von Ersthelfer:innen zu rufen.