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Einer Person helfen, die sich verbrannt oder verätzt hat

Das Wichtigste: Kühlen Sie die Verbrennung sofort mit Wasser

Ein Mann verbrennt sich beim Grillen.
Verbrennung: Eine Verbrennung erkennen Sie an Schmerzen, Rötung und Blasenbildung.

Verbrennung:

Verbrennungen und Verbrühungen entstehen durch Berührung heißer Gegenstände, offenes Feuer, Hitzestrahlung, heiße Dämpfe und Flüssigkeiten sowie durch den Kontakt mit elektrischem Strom. Es entstehen mehr oder minder tiefgehende Gewebsschäden.

 

Verätzung:

Säuren und Laugen sind beispielsweise Bestandteile von Putz- oder Waschmitteln. Sie sind stark reizend bis ätzend und schädigen je nach Dauer und Intensität das Auge bzw. die Haut oder Schleimhaut

 

Wie erkenne ich eine Verbrennung bzw. Verätzung?

Verbrennung:

Je nach Tiefe und Ausdehnung kann eine Verbrennung zu schwerwiegenden Komplikationen führen, dazu zählen beispielsweise Kreislaufprobleme oder erhöhtes Infektionsrisiko der Wunde etc. Der Grad der Verbrennung kann bei frischen Verletzungen oft nicht eindeutig beurteilt werden, da sich die entsprechenden Kennzeichen erst mit der Zeit entwickeln.

Man unterscheidet drei Verbrennungsgrade:

• 1. Grad – Rötung, Schwellung, Schmerzen

• 2. Grad – Blasenbildung, Schmerzen

• 3. Grad – Zerstörung der gesamten Haut: Nerven in Haut geschädigt, daher kaum bzw. keine Schmerzen

 

Verätzung:

Eine Verätzung kann mit einer Rötung, Schwellung, Schmerzen und beim Auge mit einem Lidkrampf einhergehen.

 

Wie leiste ich Erste Hilfe? Wie kann ich bei einer Verbrennung/ Verätzung helfen?

Verbrennung:

• Bei kleinflächigen Verbrennungen sollte die verletzte Haut sofort ausgiebig mit Wasser gespült werden. Wenn der verletzten Person kalt ist, Kühlung beenden.

• Danach soll die Wunde mit einem sterilen, lockeren Verband möglichst mit einer beschichteten Wundauflage versorgt werden. Wichtig ist, die Wunde sauber zu halten – falls verfügbar Einmalhandschuhe verwenden.

• Gerade bei schweren Verbrennungen ist der Kreislauf zu unterstützen: die verletzte Person soll dabei eine angenehme Position einnehmen - Beine hochlagern.

 

Muss ich bei einer Verbrennung immer zum Arzt/ zu einer Ärztin?

Auch bei Verbrennungen 1. Grades kann es notwendig sein, bei einem Arzt vorstellig zu werden, wenn Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Fieber oder Unwohlsein auftreten.

Verbrennungen 2. Grades sollten, wenn die Blasenbildung größer als die Hand der verletzten Person ist, ärztlich versorgt werden.

Bei großflächigen Verbrennungen oder Verbrennungen 3. Grades ist immer der Notruf 144 zu wählen.

 

Verätzung:

Einmalhandschuhe sind zu verwenden. Bei einem verätzten Auge soll dieses nach unten gehalten werden, damit die ätzende Substanz durch das sofortige ausgiebige Spülen mit Wasser abrinnen kann. Dabei das betroffene Auge mit beiden Händen öffnen und sofort den Notruf 144 veranlassen. Auf der verätzten Haut wird nach dem Spülen mit Wasser ein Verband angelegt, bei den Augen nicht.

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