Die häufig vorkommende Stoffwechselstörung Diabetes mellitus bezeichnet man allgemein auch als Zuckerkrankheit. Dabei handelt es sich um eine Störung des Insulinhaushalts: Das Hormon Insulin ist ein körpereigenes Produkt, das für den Abbau des Blutzuckers benötigt wird. Die Insulinproduktion bzw. -verarbeitung ist bei Diabetikern jedoch gestört, dadurch kommt es zu Blutzuckerentgleisungen.
Bei Zuckerkranken kann sowohl ein zu hoher als auch ein zu niedriger Blutzuckerspiegel zu schweren Bewusstseinsstörungen führen. Ein:e Ersthelfer:in wird häufiger mit der Unterzuckerung konfrontiert sein. Meist wird der/die Ersthelfer:in im eigenen Familien- bzw. Freundeskreis bzw. am Arbeitsplatz/Schule diesem Notfall begegnen.
Wie erkenne ich eine Unterzuckerung?
Die Unterscheidung einer akuten Über- oder Unterzuckerung ist für den/die Ersthelfer:in kaum möglich und nicht relevant. Der/die Ersthelfer:in soll grundsätzlich immer von einer Unterzuckerung ausgehen, außer es liegt ein aktueller Messwert vor: Müdigkeit, Gereiztheit, Schwäche, Desorientierung etc. können Anzeichen für eine Unterzuckerung sein.
Muss ich bei Diabetiker:innen den Rettungsdienst rufen?
Grundsätzlich gilt für den/die Ersthelfer:in: Wenn sich ein:e Diabetiker:in unwohl fühlt, verwirrt erscheint oder eigenartig verhält, ist immer von einer Blutzuckerentgleisung (=Notfall) auszugehen.
Wie leiste ich Erste Hilfe? Was kann ich für eine:n Diabetiker:in tun bei einer Blutzuckerentgleisung?
• Wenn die erkrankte Person gut ansprechbar ist, ist sofort etwas zuckerhältiges zu trinken oder zu essen zu verabreichen (Fruchtsäfte, Honig, Traubenzucker, Banane etc).
• Der/die Diabetiker:in soll sich nach Möglichkeit hinlegen und Beine hochlagern.
• Notruf 144 ist zu verständigen.
Sollte der/die Diabetiker:in nicht mehr reagieren und weiterhin normal atmen, so ist er/ sie in die stabile Seitenlage zu bringen.
Steht der zuckerkranken Person ein Blutzuckermessgerät zur Verfügung, kann der/die Ersthelfer:in den erkrankten Menschen bei der Messung unterstützen. Eingeschulte Angehörige bzw. unterwiesene Ersthelfer:innen (z. B. Lehrer;innen) dürfen die Blutzuckermessung auch selbst durchführen (Stich in den Finger).
Manche Diabetiker:innen haben auch einen Sensor am Oberarm und können so ihre aktuellen Blutzuckerwerte ohne Stich in den Finger von einem Lesegerät bzw. dem eigenen Smartphone ablesen.