Nach der Anerkennung der Genfer Konvention durch 16 Teilnehmerstaaten im Jahr 1864 entwickelte sich das Humanitäre Völkerrecht etappenweise weiter – Anlass dafür waren oft Konflikte, die dringend Regeln gebraucht hätten, um dem ständig zunehmenden Bedarf an humanitärer Hilfe zu entsprechen.
1949 wurden – bedingt durch die im 2. Weltkrieg begangenen Gräueltaten – die vier Genfer Abkommen mit folgendem Inhalt beschlossen:
- Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde
- Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See
- Behandlung der Kriegsgefangenen
- Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Außerdem schreiben die Genfer Konventionen unter anderem eine menschenwürdige Behandlung von inhaftierten Personen vor, verbieten Folter, sexuelle Gewalt, schreiben die medizinische Versorgung von Verwundeten und Kranken vor, schützen medizinisches Personal und medizinische Einrichtungen und wahren die Würde der Verstorbenen.
Inzwischen wurden sie von allen Ländern ratifiziert. Das stellt eine weltweite Anerkennung der Tatsache dar, dass der Krieg Regeln braucht, um seine verheerenden Auswirkungen auf die Menschheit zu begrenzen. Die Kraft dieser weltweiten Einigung darf nicht unterschätzt werden – die Welt verfügt über kein stärkeres Instrument, welches sie in Kriegszeiten zum Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte einsetzen kann.