Die Situation ist prekär und die Verteilung von Hilfsgütern wird aufgrund der großen Not zu einem riskanten Unterfangen für alle Beteiligten. Humanitäre Organisationen wie das IKRK benötigen entsprechende Sicherheitsbedingungen, die es möglich machen, Hilfsgüter regelmäßig, rechtzeitig und sicher an die Menschen zu verteilen. Aktuell ist dies kaum möglich und dennoch unterstützen die Mitarbeiter:innen des IKRK und des Palästinensischen Roten Halbmonds unter lebensgefährlichen Bedingungen die Betroffenen in Gaza. Vier Mitarbeiter des Palästinensischen Roten Halbmonds kamen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ums Leben, Dutzende wurden verletzt. So gelang es gestern einem IKRK-Team, medizinische Hilfsgüter an das Al-Naser-Hospital und das Shuhada Al Aqsa Hospital in Gaza zu liefern, um das Personal in den Krankenhäusern zu unterstützen.
IKRK fordert Zugang und Freilassung der Geiseln
Geiselnahmen sind nach dem humanitären Völkerrecht verboten. Das IKRK fordert weiterhin die sofortige Freilassung der Geiseln und den Zugang. Dafür sind jedoch Vereinbarungen mit allen Parteien notwendig, denn der Zugang kann nicht vom IKRK erzwungen werden. Möglich ist lediglich die Umsetzung von Maßnahmen, auf die sich beide Seiten geeinigt haben. Das IKRK ist dazu bereit, die Geiseln zu besuchen und wird weiterhin öffentlich und hinter verschlossenen Türen die Freilassung der Geiseln fordern.