Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen.